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ATU und Carglass begrüßen weiteres Urteil in Deutschland

Veröffentlicht am 22.01.2025
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln stellt klar: Fahrzeughersteller dürfen den Zugang zu Fahrzeugdaten nicht blockieren. Die Entscheidung, die die Berufung von Stellantis abweist, bekräftigt die Position unabhängiger Akteure wie ATU und Carglass. Technische Hürden wie „Secure Gateways“, die den Zugriff auf wichtige Daten erschweren, stehen nun verstärkt in der Kritik. Das Urteil ist ein bedeutender Schritt für den Wettbewerb im europäischen Kfz-Servicemarkt und für Verbraucher, die von einer größeren Auswahl und faireren Preisen profitieren.
 

Unabhängige Kfz-Werkstätten, Großhändler und Branchenführer wie ATU feiern einen bedeutenden juristischen Erfolg: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten durch Fahrzeughersteller nicht rechtens sind. Mit diesem Urteil, das die vorherige Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt, wird der freie Wettbewerb im Kfz-Servicemarkt gestärkt und die Position der unabhängigen Akteure, darunter auch ATU, gefestigt. Zugleich steht das Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der sich bereits im Oktober 2023 mit ähnlichen Themen befasst hatte.


Technische Barrieren und ihre Folgen

Viele Fahrzeughersteller setzen inzwischen technische Systeme wie sogenannte „Secure Gateways“ ein, um den Zugriff auf Fahrzeugdaten einzuschränken. Diese Daten sind jedoch unverzichtbar, wenn es um Wartung und Reparatur geht. Für unabhängige Werkstätten bedeuten diese Barrieren zusätzliche Kosten und einen erhöhten Aufwand, der den freien Wettbewerb stark einschränkt. Gleichzeitig werden Verbraucher in ihrer Wahlfreiheit beeinträchtigt, da sie aufgrund der Einschränkungen oft auf markengebundene Anbieter angewiesen sind.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln stellt klar, dass solche technischen Zugangsbeschränkungen nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Es folgt damit dem Grundsatz, dass der Zugang zu Fahrzeugdaten im Sinne der Markttransparenz und des Wettbewerbs gewährleistet sein muss. Mit der Abweisung der Berufung durch den Hersteller Stellantis stärkt die Entscheidung die Rechte unabhängiger Werkstätten und setzt ein klares Signal gegen Monopolstrukturen.

Signalwirkung auf die Branche

Die Auswirkungen des Urteils gehen über den konkreten Fall hinaus. Das Verfahren von ATU und Carglass steht stellvertretend für eine Reihe weiterer juristischer Auseinandersetzungen, die ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugdaten thematisieren. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2023 wurden bereits mehrere Klagen gegen ähnliche Zugangsbeschränkungen anderer Fahrzeughersteller eingereicht.

Das Urteil zeigt zudem, dass sich die Rechtslage in Europa zunehmend zugunsten unabhängiger Akteure entwickelt. Für Werkstätten und Großhändler bedeutet dies mehr Chancengleichheit, während Verbraucher von einem erweiterten Serviceangebot und besseren Preisen profitieren. Unternehmen wie ATU und Carglass, die maßgeblich an der gerichtlichen Klärung beteiligt waren, betrachten die Entscheidung als wichtigen Schritt, um langfristig für einen freien und fairen Wettbewerb im Kfz-Bereich zu sorgen.

Engagement für Transparenz und Wettbewerb

Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation bei ATU, unterstrich die Relevanz des Urteils und hob hervor, dass ein uneingeschränkter Zugang zu Fahrzeugdaten entscheidend für den freien Wettbewerb ist. Die Entscheidung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unabhängiger Werkstätten und schafft die Grundlage dafür, weiterhin kostengünstige und zuverlässige Dienstleistungen anbieten zu können.

Sowohl ATU als auch Carglass setzen sich weiterhin auf politischer und rechtlicher Ebene dafür ein, den Zugang zu Fahrzeugdaten zu sichern. Im Dialog mit der Europäischen Kommission und anderen Marktakteuren arbeiten sie an langfristigen Lösungen, die den rechtlichen Rahmen für mehr Transparenz und Chancengleichheit stärken sollen.

Auswirkungen auf Verbraucher: Günstigere Reparaturen und mehr Wahlfreiheit

Eine zentrale Folge des Urteils ist die Stärkung der Verbraucherrechte. Technische Barrieren wie „Secure Gateways“ haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Fahrzeugbesitzer oft auf die Vertragswerkstätten der Fahrzeughersteller angewiesen waren. Dies schränkte nicht nur die Wahlmöglichkeiten der Kunden ein, sondern führte auch häufig zu höheren Kosten für Wartung und Reparaturen.

Mit der rechtlichen Klärung des freien Zugangs zu Fahrzeugdaten können unabhängige Werkstätten nun gleichermaßen auf die notwendigen Informationen zugreifen. Dies sorgt für mehr Wettbewerb und ein breiteres Angebot an Dienstleistungen. Verbraucher profitieren somit von niedrigeren Preisen und einer größeren Vielfalt an Serviceleistungen, die nicht länger ausschließlich von den Herstellern kontrolliert werden.

Fazit: Ein Meilenstein für die Kfz-Branche

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat große Bedeutung für die gesamte Kfz-Branche. Es stellt die Rechte unabhängiger Marktteilnehmer in den Vordergrund und zeigt, dass technische Barrieren wie „Secure Gateways“ nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Das stärkt nicht nur die Wettbewerbsposition von Werkstätten und Großhändlern, sondern sorgt auch dafür, dass Verbraucher eine breitere Auswahl an Dienstleistungen zu fairen Preisen erhalten.


Die Entscheidung wird voraussichtlich als Präzedenzfall dienen und den Druck auf andere Fahrzeughersteller erhöhen, ihre Strategien anzupassen. Damit wird ein wichtiger Grundstein für einen zukunftssicheren, transparenten und fairen Kfz-Servicemarkt in Europa gelegt. Quelle: ATU

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