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OLG Köln: Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten sind illegal

Veröffentlicht am 20.01.2025
Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung von Stellantis gegen ein Urteil des Landgerichts Köln abgewiesen, welches Fahrzeughersteller daran hindert, unabhängigen Werkstätten den Zugang zu essenziellen Fahrzeugdaten zu verwehren. Dieses Urteil folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Oktober 2023 und stärkt den freien Wettbewerb im Kfz-Servicemarkt. Technische Hürden wie Secure Gateways dürfen nun nicht mehr als Barriere genutzt werden. Ein entscheidender Schritt für die Fairness und Wahlfreiheit im europäischen Kfz-Aftermarket.
 

Das Oberlandesgericht Köln hat ein wichtiges und klartes Urteil im europäischen Kfz-Servicemarkt bestätigt: Die von Fahrzeugherstellern auferlegten Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten sind illegal. Diese Entscheidung folgt der wegweisenden Interpretation der EU-Verordnung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Oktober 2023. Damit wird der freie Wettbewerb im Aftermarket gestärkt und Verbrauchern eine größere Wahlfreiheit ermöglicht.


Der Streit um Fahrzeugdaten und der Weg zum EuGH

Fahrzeughersteller wie Stellantis hatten in den letzten Jahren zunehmend technische Hürden wie sogenannte „Secure Gateways“ eingeführt, die den Zugriff unabhängiger Werkstätten auf Fahrzeugdaten erheblich erschwerten. Diese Daten sind jedoch essenziell, um beispielsweise Advanced Driver Assistance Systems (ADAS) nach einem Scheibentausch zu kalibrieren oder Fehlermeldungen über den On-Board-Diagnose-Port (OBD) auszulesen. Die Hersteller verlangten oftmals Lizenzgebühren oder setzten auf exklusive Lösungen, was den freien Wettbewerb behinderte.

Carglass und ATU, vertreten durch ihre Muttergesellschaften Belron und Mobivia, brachten diesen Fall vor das Landgericht Köln. Das Verfahren wurde aufgrund seiner Bedeutung für die Auslegung der EU-Verordnung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Am 5. Oktober 2023 entschied der EuGH zugunsten von Carglass und ATU und erklärte die Zugangsbeschränkungen der Hersteller für unvereinbar mit europäischem Recht. Das EUGH Urteil vom 5.10.23 – Hier lesen

Auswirkungen des Urteils auf den Kfz-Aftermarket

Das Urteil des OLG Köln stellt klar, dass die Wettbewerbsfreiheit durch den freien Zugang zu essenziellen Fahrzeugdaten geschützt werden muss. Besonders für unabhängige Werkstätten und Multimarken-Diagnosesysteme bedeutet dies, dass sie ohne zusätzliche Barrieren Reparaturen und Wartungen durchführen können.

Carlos Brito, CEO von Belron, begrüßt die Entscheidung und betont, dass ein fairer Zugang zu Fahrzeugdaten für die Wahlfreiheit der Verbraucher und wettbewerbsfähige Preise unerlässlich ist. Die steigende Anzahl moderner Fahrzeuge mit ADAS zeigt die wachsende Relevanz dieser Thematik. Rund 30 % der Fahrzeuge benötigen nach einem Scheibentausch eine Kalibrierung, was ohne uneingeschränkten Datenzugang nicht möglich wäre.

Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer von Carglass Deutschland, unterstreicht die Bedeutung der schnellen Umsetzung dieses Urteils. Fahrzeughersteller seien nun verpflichtet, den Zugang zu Daten über den OBD-Port zu gewährleisten, ohne dabei den Wettbewerb zu beeinträchtigen.

Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation von ATU, betont:

“Erneut hat eine hohe Gerichtsinstanz die Bedeutung des ungehinderten Zugangs zu Fahrzeugdaten bekräftigt und so das Geschäftsmodell der unabhängigen Reparatur- und Servicebetriebe im KfZ-Gewerbe unterstützt. Damit sind ATU und andere unabhängige Wettbewerber auch in Zukunft in der Lage, Autofahrern günstige und zuverlässige Dienstleistungen rund um das Fahrzeug anzubieten.”

Ein Wendepunkt für die Branche

Dieses Urteil hat eine Signalwirkung weit über Deutschland hinaus. Es schafft nicht nur Rechtssicherheit innerhalb der EU, sondern dient auch als Präzedenzfall für zukünftige Regulierungen in anderen Märkten wie dem Vereinigten Königreich. Besonders hervorzuheben ist, dass der EuGH in seiner Entscheidung betonte, dass Cybersicherheitsaspekte von den Herstellern adressiert werden können, ohne den Wettbewerb einzuschränken.

Für unabhängige Werkstätten ist dies ein bedeutender Schritt. Die Möglichkeit, mit Fahrzeugherstellerwerkstätten auf Augenhöhe zu konkurrieren, wird langfristig für fairere Marktbedingungen sorgen. Gleichzeitig profitieren Verbraucher durch eine größere Auswahl an Dienstleistern und niedrigere Preise.


Fazit zum EUGH Urteil

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln in Verbindung mit der EuGH-Entscheidung vom Oktober 2023 stellt einen Meilenstein für die Kfz-Branche dar. Die Abschaffung von Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten ist ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Aftermarket zu stärken. Dies sichert nicht nur die wirtschaftliche Zukunft unabhängiger Werkstätten, sondern auch die Interessen der Verbraucher. Die nächsten Monate werden entscheidend sein, um die Umsetzung der Urteile auf europäischer Ebene voranzutreiben. Q: Carglass

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