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Winterreifen – Was Werkstätten und Händler wissen müssen

Veröffentlicht am 16.10.2024
Winterreifen müssen nicht nur rechtzeitig aufgezogen werden, sie müssen ab 2024 auch das Alpine-Symbol tragen. Das bisher übliche M+S-Symbol genügt dann nicht mehr. Für Werkstätten und Händler ist es daher wichtig, ihre Kunden auf diese Änderung hinzuweisen. Auch die Profiltiefe spielt eine entscheidende Rolle.
 

Der Winter steht vor der Tür und bringt nicht nur Schnee und Eis, sondern auch zahlreiche Herausforderungen für den Straßenverkehr mit sich. Eine der wichtigsten Maßnahmen, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen, ist die Wahl der richtigen Bereifung. Der ADAC Hessen-Thüringen hat die neuesten Informationen und Regelungen rund um Winterreifen zusammengefasst. Für Werkstätten und den Großhandel bedeutet dies: Kunden sollten frühzeitig beraten und auf die geltenden Vorschriften hingewiesen werden, um sowohl Sicherheit als auch gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.


Flexibel auf winterliche Straßenbedingungen reagieren

In Deutschland gibt es keine strikte zeitliche Vorgabe für Winterreifen, wie dies in einigen anderen Ländern der Fall ist. Stattdessen gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Winterreifen dann aufgezogen sein müssen, wenn es die Wetterbedingungen erfordern – zum Beispiel bei Schnee, Glätte oder Frost. Auch wenn die oft zitierte Faustregel „von Oktober bis Ostern“ vielen als Orientierung dient, ist diese rechtlich nicht bindend.

Vielmehr sollten Autofahrer die Wetterentwicklung aufmerksam verfolgen und bei sinkenden Temperaturen nicht zögern, auf Winterreifen zu wechseln. Für Kfz-Werkstätten bedeutet dies, ihre Kunden rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass auch schon im Herbst durch Laub und feuchte Straßenbedingungen die Gefahr von Unfällen steigen kann. Ein früher Wechsel sorgt für mehr Sicherheit und vermeidet mögliche Strafen.

BRV – Neue Vorschriften zur Winterbereifung

Neue Regelungen für Winterreifen ab Oktober 2024

Ab Oktober 2024 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Winterreifen müssen ab diesem Zeitpunkt das sogenannte Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen. Bis zu diesem Datum war es noch erlaubt, Reifen mit der älteren M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) zu verwenden, doch diese Regelung endet jetzt endgültig. Reifen, die nur das M+S-Symbol tragen, erfüllen dann nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen für den Wintereinsatz in Deutschland.

Diese Regelung betrifft nicht nur Winterreifen, sondern auch Ganzjahresreifen, die in vielen Fällen als Alternative genutzt werden. Auch bei diesen Reifen muss das Alpine-Symbol ab 2024 vorhanden sein, um die Anforderungen zu erfüllen. Reifen mit dieser Kennzeichnung werden einem standardisierten Test auf Schneetauglichkeit unterzogen, was sie sicherer macht als die älteren M+S-Reifen, die keinen einheitlichen Prüfungen unterliegen.

Für Werkstätten bedeutet dies, dass sie ihre Lagerbestände rechtzeitig überprüfen und sicherstellen sollten, dass nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol verkauft und montiert werden. Kunden sollten auf die kommende Umstellung hingewiesen und beraten werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Profiltiefe und das Alter der Reifen

Neben der Wahl des richtigen Reifentyps ist auch der Zustand der Reifen entscheidend für die Sicherheit. Besonders die Profiltiefe spielt eine zentrale Rolle. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Experten, wie der ADAC Hessen-Thüringen, empfehlen jedoch eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern, um bei Schnee und Eis genügend Haftung zu gewährleisten.

Ein einfacher Trick, um die Profiltiefe zu prüfen, ist der Einsatz einer 2-Euro-Münze. Der silberne Rand der Münze hat eine Breite von genau 4 Millimetern. Wird die Münze in das Reifenprofil gesteckt und der Rand verschwindet vollständig, ist die Profiltiefe ausreichend. Doch selbst bei ausreichendem Profil sollten Winterreifen nach spätestens acht Jahren ausgetauscht werden, da das Material über die Zeit an Elastizität verliert und die Haftung entsprechend nachlässt.

Kfz-Werkstätten sollten ihren Kunden diese Punkte näherbringen und darauf achten, dass Reifen nicht nur das erforderliche Profil aufweisen, sondern auch nicht zu alt sind. Die regelmäßige Überprüfung der Reifen ist daher eine wichtige Serviceleistung.

Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch empfindliche Strafen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Wenn durch die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, etwa durch ein liegengebliebenes Fahrzeug auf vereister Straße, kann das Bußgeld auf 80 Euro ansteigen.

Noch teurer wird es, wenn ein Unfall passiert, bei dem die mangelhafte Bereifung eine Rolle spielt. In diesem Fall sind Bußgelder von bis zu 120 Euro möglich. Zudem kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Es lohnt sich daher nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch finanziell, die Vorschriften zur Winterbereifung zu beachten.

Vorsicht auf glatten Straßen

Sicheres Fahren auf glatten Straßen erfordert nicht nur die richtigen Reifen, sondern auch die passende Fahrweise. Durch vorsichtiges Beschleunigen und Bremsen sowie einen vergrößerten Sicherheitsabstand kann das Risiko eines Unfalls erheblich verringert werden. Es sollte zudem darauf verzichtet werden, Räumfahrzeuge zu überholen, da die Straßen vor diesen Fahrzeugen oft besonders glatt sind.

Empfehlenswert ist es, Autofahrten bei extremen Wetterverhältnissen, wann immer möglich, zu verschieben. Werkstätten können ihren Kunden diesen Rat mit auf den Weg geben, um unnötige Unfälle zu vermeiden.

Fazit und Ausblick

Die richtige Bereifung ist nicht nur eine Frage der Gesetzestreue, sondern vor allem ein entscheidender Faktor für die Sicherheit im Straßenverkehr. Mit der ab 2024 verpflichtenden Einführung des Alpine-Symbols auf Winter- und Ganzjahresreifen ändert sich die rechtliche Grundlage, die Autofahrer und Betriebe gleichermaßen betrifft. Für Werkstätten und den Großhandel ist es daher unerlässlich, ihre Kunden frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen zu informieren und rechtzeitig die entsprechenden Produkte anzubieten.

Gleichzeitig sollte auch auf die Bedeutung der Profiltiefe und des Reifenalters hingewiesen werden, um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden. Wer gut vorbereitet ist, sorgt dafür, dass seine Kunden sicher durch die kalte Jahreszeit kommen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Eine vorausschauende Planung und umfassende Beratung sind hier der Schlüssel, um den Winter stressfrei und sicher zu meistern.


Mit einer vorausschauenden Planung und einer sorgfältigen Beratung können Werkstätten und Händler ihre Kunden dabei unterstützen, sicher durch den Winter zu kommen. So werden nicht nur Bußgelder und Sanktionen vermieden, sondern auch das Unfallrisiko deutlich gesenkt. Der nächste Winter kommt bestimmt – und wer gut vorbereitet ist, fährt sicher. Quelle: ADAC  / Bild: Dekra

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