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Kampf um den Designschutz: GVA stellt Unwirksamkeitsanträge beim Patentamt

Veröffentlicht am 02.04.2024
 

Seit Anfang 2023 beobachtet der Verband GVA vermehrt Abmahnungen und Klagen von Mercedes (bzw. Daimler Truck) gegen seine Mitglieder. Die Streitigkeiten drehen sich insbesondere um eine bestimmte LKW-Rückleuchte, die von einigen Händlern verkauft wird. Daimler Truck behauptet, dass das Design dieser Rückleuchte durch internationale Designeintragungen geschützt sei, die auch für die Bundesrepublik Deutschland gelten.


Rechtliche Situation und GVA-Initiative

Die rechtliche Grundlage für diesen Streit bildet das deutsche Designgesetz. Hierbei beruft sich Daimler Truck auf internationale Designregistrierungen (DM/078 177 Muster 1 und 2), die jedoch aufgrund widersprüchlicher Abbildungen und unklarer Definitionen des geschützten Designs angefochten werden. Um die Interessen seiner Mitglieder zu schützen und mögliche Vergeltungsmaßnahmen seitens des Herstellers zu verhindern, hat der GVA in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten von Osborne Clarke Unwirksamkeitsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt. Diese Anträge zielen darauf ab, die Nichtigkeit der Designeintragungen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland festzustellen.

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Potenzielle Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

Die Einreichung der Unwirksamkeitsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt bietet den von Abmahnungen betroffenen Unternehmen eine rechtliche Grundlage, um auf die laufenden Verfahren zu verweisen. Dadurch können sie möglicherweise Gerichtsverfahren aussetzen lassen, bis über die Unwirksamkeitsanträge entschieden ist. Der GVA rät betroffenen Unternehmen, Abmahnungen sorgfältig zu prüfen und keine vorschnellen Unterlassungserklärungen abzugeben, da diese ihre rechtliche Position schwächen könnten.

Bedeutung für die Branche

Die Auseinandersetzung um den Designschutz bei Fahrzeugteilen ist nicht nur für die unmittelbar betroffenen Unternehmen relevant, sondern hat auch branchenweite Auswirkungen. Sie wirft Fragen zur Auslegung des Designgesetzes und zur Durchsetzbarkeit von internationalen Designregistrierungen auf nationaler Ebene auf. Eine Klärung dieser Fragen könnte langfristige Auswirkungen auf den Designschutz und die Rechtsprechung in Deutschland haben.

Internationale Perspektive

Der Streit um den Designschutz von Fahrzeugteilen ist kein rein deutsches Phänomen, sondern betrifft auch andere Länder und Regionen. Internationale Designeintragungen können grenzüberschreitende rechtliche Konflikte verursachen und erfordern eine harmonisierte Herangehensweise an den Designschutz auf globaler Ebene.

Was bedeutet dies für den Aftermarket und insbesondere den Kfz-Ersatzteilhandel?

Eine Entscheidung zugunsten des GVA könnte den Designschutz in Deutschland und möglicherweise auch international neu definieren. Es stellt sich die Frage, wie Unternehmen im Aftermarket ihre Produkte gestalten und anbieten können, ohne dabei in rechtliche Grauzonen zu geraten.


Die Einreichung der Unwirksamkeitsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt markiert einen wichtigen Schritt des GVA im Kampf um den Designschutz seiner Mitglieder. Die Klärung der Rechtslage durch die Behörde wird richtungsweisend für zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen in der Automobilindustrie sein. Es bleibt abzuwarten, wie das Patent- und Markenamt über die Unwirksamkeitsanträge entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die Designpraxis und die Rechtsprechung haben wird. Q:GVA

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