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FIGIEFA begrüßt die Verlängerung der GVO – Fordert auch weitere Anpassungen

Veröffentlicht am 24.04.2023
 

Die FIGIEFA betrachtet die Verlängerung der Motor Vehicle Block Exemption Regulation (MVBER) oder auf deutsch GVO (Gruppenfreistellungsverodnung)um weitere 5 Jahre und die Aktualisierung der Supplementary Guidelines (SGL) als wichtigen Schritt, um den Wettbewerb im Automotive Aftermarket aufrechtzuerhalten. Allerdings werden einige Aspekte noch weiterer Klarstellungen bedürfen.


Technische Informationen angepasst

FIGIEFA begrüßt die Aktualisierung einiger Bestimmungen zu technischen Informationen, um technischen Fortschritt zu berücksichtigen, insbesondere die Einbeziehung von Advanced Driver Assistance Systems und Battery Management Systems. Da vernetzte und elektrische Mobilität immer wichtiger wird, wird sich die unabhängige Aftermarket-Branche dank dieser Referenz auf die neuesten Fahrzeugmodelle konzentrieren können. Aktivierungscodes, die zunehmend für die Installation von Ersatzteilen benötigt werden, wurden ebenfalls in den Bereich technischer Informationen aufgenommen.Sylvia Gotzen, CEO von FIGIEFA, betonte:

„Die MVBER ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil des gesetzlichen Rahmens für den Wettbewerb im Automotive Aftermarket. Die Änderungen, die in den neuen SGL eingeführt wurden, bieten unabhängigen Betreibern neue Möglichkeiten, Hindernisse beim Zugang zu Eingaben wie Fahrzeug-generierten Daten, technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen zu bewältigen, die notwendig sind, um Reparatur- und Wartungsaufgaben durchzuführen und innovative Dienstleistungen zu entwickeln. Leider wurden nicht alle Bedenken, die FIGIEFA während der Konsultationsphase geäußert hat, berücksichtigt. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die in den letzten Jahren gesammelten Beweise der Europäischen Kommission in den nächsten 2-3 Jahren dienen werden, um die Notwendigkeit“

Zugang zu Fahrzeugdaten als essentieller Input

FIGIEFA begrüßt auch die Anerkennung, dass von Fahrzeugen generierte Daten eine „essentielle Eingabe“ für die Bereitstellung wettbewerbsfähiger digitaler Dienste sind. Die neue Leitlinie, wonach ein dominanter Anbieter, der Fahrzeug-generierte Daten (als ein Beispiel für eine essentielle Eingabe) von unabhängigen Betreibern zurückhält, „einen Missbrauch nach Artikel 102 des Vertrags darstellen kann“, ist ein wichtiges Signal, das von der Europäischen Kommission gesendet wird. Allerdings bleiben ergänzende technische Anforderungen für die Typgenehmigung in Bezug auf die Spezifikationen solcher Eingaben erforderlich, in Form einer sektor-spezifischen Gesetzgebung für den Zugang zu In-Fahrzeug-Daten, Funktionen und Ressourcen.

Darüber hinaus bedauert FIGIEFA, dass die Europäische Kommission keine zusätzlichen Klarstellungen zu den Bestimmungen zum Missbrauch von Garantien vorgenommen hat. Laut dem Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission betreffen die meisten von Nationalen Wettbewerbsbehörden (NCAs) verhängten Verstoßentscheidungen den Missbrauch von Garantien, und eine beträchtliche Anzahl von NCAs empfand die bestehende Leitlinie in diesem Bereich als wenig rechtssicher.


 

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