Die im Bundeskabinett beschlossene Reform der Kfz-Steuer ist ein fairer Kompromiss, der allen Beteiligten Zugeständnisse abverlangt hat und die Lenkungswirkung der Kfz-Steuer erhöht. Der VDA begrüßt, dass damit an die bereits bestehende Systematik und ökologische Ausrichtung der Kfz-Steuer angeknüpft wird.
Die Kfz-Steuer entfaltet bisher nur eine geringe Lenkungswirkung, insbesondere in Bezug auf die Umweltbelastung von Fahrzeugen. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf setzt nun die Ankündigung aus dem Klimapaket 2030 um, wonach sich die Kfz-Steuer für ab dem 01.01.2021 neu zugelassene Pkw deutlich stärker an den CO2-Emissionen orientiert und ein zusätzlicher Anreiz zum Erwerb CO2-armer Fahrzeuge gesetzt wird. Perspektivisch könnte es zudem sinnvoll sein, die nicht mehr zeitgemäße Hubraumkomponente durch die Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes (Stickoxide, Rußpartikel) eines Fahrzeugs zu ersetzen. Damit wäre über die reine CO2-Betrachtung hinaus zusätzlich ein Anreiz zum Erwerb von neuen Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoffwerten verbunden.
Die vorgesehene Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist eine wichtige Maßnahme, um den weiteren Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen. Um einen Gleichlauf mit den weiteren steuerlichen Fördermaßnahmen der Elektromobilität zu erreichen, sollte sie für bis zum Jahr 2030 erstmalig zugelassene Elektrofahrzeuge gewährt werden.