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A.T.U-Tipps rund um das Thema E-Scooter

Veröffentlicht am 05.08.2019
 

E-Tretroller: So meistern Sie die Tücken

E-Tretroller sind derzeit einer der größten Trends im Bereich elektrifizierte Mikromobilität. Seit kurzem dürfen die elektrischen Tretroller laut einer Verordnung auch in Deutschland auf die Straße oder auf den Radweg. Bürgersteige sind allerdings tabu. Was die neue Verordnung noch mit sich bringt und was bei der Fahrt mit den E-Scootern zu beachten ist, verrät Alexander Martin, Zweirad-Experte bei A.T.U.


Freie Fahrt für E-Tretroller – seit dem Sommer

Während E-Tretroller bereits das Bild so mancher Innenstadt im Ausland prägten, waren die kleinen Gefährte auf Deutschlands Straßen bis Mitte Juni noch verboten. Nachdem der Bundesrat der Zulassung von E-Scootern zugestimmt hat, musste die Regierung die geforderten Änderungen übernehmen und die Verordnung im Kabinett beschließen. Die elektrischen Roller sollen insbesondere für die sogenannte letzte Meile genutzt werden, beispielsweise für den Weg von der Bushaltestelle oder dem Parkplatz bis ins Büro. Die Deutsche Bahn kündigte bereits an, dass die E-Scooter kostenlos transportiert werden dürfen. Allerdings ist noch offen, welche Regelungen die jeweiligen Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs festlegen.

Gesetzlich geregelter Fahrspaß

Für Fahrer und Fahrzeuge gelten besondere Regeln. So dürfen die höchstens 20 km/h schnellen E-Tretroller ohne Führerschein und ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Erlaubt ist dabei nur der Radweg. Ist dieser nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden – denn die Fahrt auf dem Bürgersteig ist nicht gestattet. Andernfalls droht ein Bußgeld von 15 bis 30 Euro.

„An Ausstattung benötigen die Roller unter anderem vorne und hinten ein Licht, eine Klingel, seitliche Reflektoren und zwei voneinander unabhängige Bremsen sowie eine allgemeine Betriebserlaubnis“, sagt Zweirad-Fachmann Alexander Martin. Außerdem sei eine Versicherungsplakette nötig, die auf den Roller geklebt wird. Die Versicherung hierfür kostet in etwa 30 Euro im Jahr. Fährt man ohne den Aufkleber, kann eine Strafe in Höhe von 40 Euro fällig werden. Der A.T.U-Experte ergänzt: „Einen Helm braucht man zwar nicht, allerdings ist der zu empfehlen.“

Durch diese genauen Vorgaben ist ein Großteil der bereits verkauften E-Scooter im Straßenverkehr nicht zugelassen. Die bisherige Unsicherheit über die genauen Anforderungen an die Geräte ist der Grund, warum viele Händler, darunter auch A.T.U, mit dem Verkauf noch gewartet haben.

Gefahren im Verkehr

In puncto Sicherheit sind weitere Aspekte zu beachten. Denn mit den elektrischen Tretrollern kommt ein neues Fahrzeug auf die Straße, das es in dieser Form noch nicht gab.

„Die Roller könnten gerade am Anfang unterschätzt werden, da andere Verkehrsteilnehmer sich nur schwer auf sie einstellen können. Hinzu kommt durch die kleinen Räder eine erhöhte Rutschgefahr bei nasser Fahrbahn“, so Alexander Martin.

Definitiv gefährlich ist die Fahrt unter Alkoholeinfluss, die daher mit hohen Strafen verbunden ist. Ab 0,5 Promille sind in der Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Kommt es zur Gefährdung im Straßenverkehr, oder liegt der Promillewert über 1,09, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Diese wird noch härter sanktioniert und kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Fürsprecher der E-Scooter sehen in ihnen einen weiteren Schritt Richtung Mobilitätswende. Durch ein Gewicht von etwa 10 bis 15 Kilogramm sowie eine Faltfunktion sind die Fahrzeuge komfortabel zu transportieren und platzsparend zu verstauen. Zudem lassen sich die E-Tretroller an jeder Steckdose laden und ihre Reichweite von durchschnittlich 20 Kilometern ist ausreichend für den Gebrauch in der Stadt. Bei A.T.U werden die flotten E-Scooter voraussichtlich ab Ende August erhältlich sein.


Quelle: A.T.U

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