Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil kein ‚Muss‘ für Fahrverbote ausgesprochen
„Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil kein ‚Muss‘ für Fahrverbote ausgesprochen. Vielmehr hält das Gericht Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für ‚grundsätzlich zulässig‘, sie müssen aber verhältnismäßig sein und kommen nur als letztes Mittel in Frage. Es liegt nun an den Städten, diese Vorgaben umzusetzen, um die Luftqualität weiter zu verbessern. Wichtig ist aus Sicht der Automobilindustrie auch die klare Aufforderung des Gerichts an die Städte, in ihren Luftreinhalteplänen die Belange der Betroffenen besonders zu berücksichtigen. Das heißt: Das ist eine Absage an generelle Fahrverbote“, betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA). „Leipzig hat auch deutlich gemacht, dass es keine ‚Hauruck-Maßnahmen‘ geben kann, sondern dass jeweils sorgfältig vor Ort abgewogen werden muss, welche Instrumente zielführend und verhältnismäßig sind“, sagte Wissmann.
Nun liege es in der Hand der Politik, alles zu unternehmen, um einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen in den Städten zu vermeiden. Zielführend wäre sicherlich eine bundeseinheitliche Regelung. „Die vielen Autofahrer, die seit Monaten durch die Debatte um die Fahrverbote verunsichert wurden, brauchen rechtliche Klarheit“, unterstrich der VDA-Präsident um die Klarheit bezüglich der Fahrverboten zu schaffen.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die Urteile der beiden Verwaltungsgerichte teilweise bestätigt, aber damit nicht entschieden, dass Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote verhängen müssen“, so Wissmann. Das Gericht hat deutlich differenziert: Bis zum 01.09.2019 sind Fahrverbote nur für Euro-4-Diesel zu prüfen, erst danach für Euro-5-Diesel. Zudem wird deutlich, dass Euro-6-Diesel von Fahrverboten nicht betroffen sind.
Der VDA-Präsident unterstrich: „Wichtig ist, dass auf dieser Grundlage jetzt die sozialen Auswirkungen von Fahrverboten stärker in die Abwägungsentscheidung einfließen müssen. Das betrifft auch viele Gewerbetreibende, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ihren Fuhrpark von heute auf morgen zu erneuern.“ Welche Rolle Fahrverbote tatsächlich bei der Weiterentwicklung der Luftreinhaltepläne spielen sollen, müssen nun die Behörden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sorgfältig prüfen, so der VDA. Dabei sind die messbaren Fortschritte bei der Luftqualität zu berücksichtigen, die seit Beginn der Gerichtsverfahren erreicht wurden.
Bei allen Maßnahmen sollten die Städte beachten, dass die individuelle Mobilität der Bürger sowie die Wirtschafts- und Lieferverkehre erhalten bleiben müssten. Es dürfe keine unverhältnismäßige Benachteiligung einzelner Gruppen im Straßenverkehr entstehen, unterstrich Wissmann.
Der VDA-Präsident wies darauf hin, dass die Maßnahmen, die im Nationalen Forum Diesel vereinbart wurden, bereits wirken. Die Automobilindustrie arbeitet mit der Bundesregierung und den betroffenen Kommunen eng zusammen. Die Stickoxidbelastungen in Städten sinken.
„Mit kostenlosen Software-Updates von über 5 Mio. Euro-5- und Euro-6-Diesel-Pkw, den Umweltprämien und den Städte-Initiativen, die gemeinsam mit der Automobilindustrie gestartet wurden, wird die Luftqualität in den Städten rasch und deutlich verbessert“, sagte Wissmann. Allein das Software-Update führe zu einer durchschnittlichen NO2-Reduktion je Fahrzeug von 25 bis 30 Prozent. Auch diese Maßnahmen müssen in die Luftreinhaltepläne der Städte mit einbezogen werden. Gegenüber einer Hardware-Nachrüstung habe Software-Updates zwei entscheidende Vorteile: Sie wirken wesentlich schneller und führen nicht zu höheren CO2-Emissionen der betroffenen Fahrzeuge. Dass Diesel-Pkw mit Hardware-Umrüstung durchweg höheren Verbrauch und damit höhere CO2-Emissionen aufweisen, hatten jüngste ADAC-Tests belegt.
Bei der Städte-Initiative geht es darum, noch im laufenden Jahr weitere Verbesserungen zu erreichen. Zu den Instrumenten gehören die Digitalisierung städtischer Verkehrsleitsysteme, bessere Ampelphasen, Vermeidung von unnötigem Verkehr, Förderung des Hochlaufs der Elektromobilität, Ausbau der städtischen E-Ladeinfrastruktur sowie Erneuerung von Bus- und Taxiflotten. Zudem beteiligen sich die deutschen Hersteller mit einem dreistelligen Millionenbetrag am Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“.
„Mit diesen intelligenten Instrumenten kann das Ziel – Einhaltung der Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie – erreicht werden, auch ohne Fahrverbote“, unterstrich der VDA-Präsident. Durch die zunehmende Flottendurchdringung von Fahrzeugen mit neuen Abgasstandards wird die Luftqualitätsfrage ohnehin gelöst.
Quelle: VDA