Mit dem Stichtag 20. Juni 2025 endet die Ära des klassischen Teilegutachtens. Künftig gilt für neue genehmigungspflichtige Fahrzeugteile ausschließlich die vom Kraftfahrt-Bundesamt vergebene Teiletypgenehmigung. Das neue Verfahren sorgt für mehr Einheitlichkeit im europäischen Markt, bringt aber auch Veränderungen für den Teilehandel und die tägliche Arbeit in der Werkstatt mit sich. Nur noch Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Ende des Teilegutachtens – Start der Teiletypgenehmigung
Die Teiletypgenehmigung tritt an die Stelle des bislang üblichen Teilegutachtens, das seit Jahrzehnten Grundlage für die Zulassung von Zubehör- und Tuningteilen war. Ab dem 20. Juni 2025 dürfen Technische Dienste keine neuen Teilegutachten mehr ausstellen. Für Teile mit bereits vorhandenen Gutachten gilt eine Übergangsfrist: Bis zum 20. Juni 2028 können diese weiterhin im Rahmen von Einzelabnahmen nach § 21 StVZO verwendet werden. Danach verlieren sie auch diesen Anwendungsbereich.
Bereits eingetragene Fahrzeugteile behalten ihre Betriebserlaubnis dauerhaft. Für Werkstätten und Kunden besteht in diesen Fällen kein Handlungsbedarf. Anders sieht es bei zukünftigen Nachrüstungen aus – hier ist eine neue Genehmigung nach dem Teiletypverfahren zwingend erforderlich.
Was gilt als genehmigungspflichtiges Teil?
Genehmigungspflichtig sind alle Fahrzeugteile, die sicherheitsrelevante oder emissionsbeeinflussende Funktionen erfüllen. Dazu zählen insbesondere:
- Bremsenteile wie Scheiben und Beläge
- Komponenten der Lenkung, etwa Lenkgetriebe oder Spurstangen
- Lichtsysteme inklusive Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker
- Abgasanlagen und Katalysatoren
- Fahrwerkskomponenten wie Stoßdämpfer, Federn oder Gewindefahrwerke
- Räder und Reifen sowie Spurverbreiterungen
- Innenraumteile mit sicherheitsrelevanter Funktion, z. B. Airbags
Sobald solche Teile verändert oder als Zubehör verbaut werden, muss geprüft werden, ob eine Genehmigung nach § 22a StVZO, eine EG-Typgenehmigung oder künftig eine Teiletypgenehmigung erforderlich ist.
Prüfzeichen und Genehmigungsarten im Überblick
Genehmigte Fahrzeugteile tragen in der Regel ein entsprechendes Prüfzeichen. Dieses bestätigt, dass das Bauteil den geltenden Vorschriften entspricht. Die wichtigsten Kennzeichnungen sind:
- E-Kennzeichen (ECE-Prüfzeichen): Gültig in allen Ländern, die das UNECE-Regelwerk anerkennen. „E1“ steht etwa für eine Genehmigung aus Deutschland.
- KBA-Nummer: Wird vom Kraftfahrt-Bundesamt vergeben, häufig bei ABE oder Teilegutachten.
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Oft bei Anbauteilen aus dem Tuningbereich.
- Teilegutachten: Wird künftig nicht mehr neu ausgestellt, war bisher Voraussetzung für eine Abnahme nach § 19(3) StVZO.
Fehlt eine entsprechende Genehmigung, kann das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verlieren. Das hat Folgen: Der Versicherungsschutz kann erlöschen und Bußgelder drohen. In schweren Fällen können sogar Regressansprüche entstehen.
Auswirkungen auf Werkstatt und Teilehandel
Mit der Umstellung auf das neue Genehmigungsverfahren ergeben sich in der täglichen Praxis von Werkstätten und Teilehändlern wesentliche Änderungen. Besonders relevant sind:
- Dokumentationspflichten: Werkstätten müssen prüfen, ob das verbaute Teil über eine gültige Genehmigung verfügt.
- Informationsbereitstellung im Teilehandel: Großhändler sollten klar kennzeichnen, welche Artikel eine Teiletypgenehmigung besitzen.
- Haftungsrisiken: Der Einbau nicht genehmigter Teile kann rechtliche Konsequenzen haben – vom Erlöschen der Betriebserlaubnis bis zu Rückbaupflichten bei Fahrzeugprüfungen.
- Beratungsbedarf steigt: Kunden, die Nachrüstungen planen, müssen über die neue Genehmigungspflicht informiert werden.
Mehr Informationen findet sich auf der Website vom KBA: Typgenehmigungserteilung
Fazit zur Teiletypgenehmigung
Die Einführung der Teiletypgenehmigung bringt tÄnderungen für alle Beteiligten im Aftermarket. Werkstätten, Großhändler und Hersteller stehen vor der Aufgabe, sich rechtzeitig auf die neuen Vorgaben einzustellen. Die Umstellung betrifft vor allem sicherheitsrelevante und umweltkritische Fahrzeugteile. Die Übergangsfrist bis Mitte 2028 erlaubt zwar noch eine gewisse Flexibilität im Umgang mit bestehenden Teilegutachten, doch langfristig führt kein Weg an der neuen Genehmigungsform vorbei. Wer rechtssicher arbeiten will, sollte sich frühzeitig mit den neuen Abläufen vertraut machen. HAR