Die närrische Zeit bedeutet für viele Menschen ausgelassenes Feiern, doch Alkohol am Steuer bleibt ein ernstes Risiko. Wer sich trotz Alkoholkonsums hinters Lenkrad setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Bereits geringe Mengen im Blut können zu empfindlichen Strafen führen. Neben Bußgeldern und Führerscheinverlust drohen Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Die HUK-COBURG weist darauf hin, dass alkoholbedingte Unfälle dazu führen können, dass die Kaskoversicherung die Schadensregulierung teilweise oder vollständig verweigert. Selbst Radfahrer sind nicht vor Konsequenzen geschützt. Auch Beifahrer müssen sich der Risiken bewusst sein, wenn sie sich zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto setzen.
Strenge Promillegrenzen im Straßenverkehr
Alkohol beeinflusst Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit bereits in kleinen Mengen. Wer mit 0,3 Promille auffällig fährt – etwa durch Schlangenlinien oder unsichere Fahrweise – riskiert Sanktionen wie Punkte im Fahreignungsregister, Bußgelder oder ein Fahrverbot. Ab 0,5 Promille sind mindestens 500 Euro Strafe sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Zwei Punkte in Flensburg kommen noch hinzu.
Erreicht der Alkoholgehalt 1,1 Promille oder mehr, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Zudem droht eine hohe Geldstrafe.
Besonders Fahranfänger sind an strenge Regeln gebunden: Bis zum 21. Lebensjahr und während der gesamten Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch Radfahrer sollten vorsichtig sein: Ab 0,3 Promille kann bei einem verursachten Unfall bereits der Führerschein in Gefahr sein. Liegt der Alkoholgehalt bei 1,6 Promille oder mehr, droht unabhängig von einer Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Versicherungsschutz kann entfallen
Neben den rechtlichen Folgen kann Alkohol am Steuer auch erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Versicherungen prüfen bei einem Unfall genau, ob Alkohol ursächlich für das Geschehen war. In der Kfz-Haftpflichtversicherung greift die sogenannte Trunkenheitsklausel: Zwar werden Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners zunächst reguliert, doch der Versicherer kann bis zu 5.000 Euro vom Unfallverursacher zurückfordern.
Die Kaskoversicherung kann sich sogar vollständig auf Leistungsfreiheit berufen. Das bedeutet, dass der eigene Fahrzeugschaden entweder nur anteilig oder gar nicht erstattet wird. Schon bei 1,1 Promille wird davon ausgegangen, dass der Alkoholgenuss ausschlaggebend für den Unfall war. Doch auch bei niedrigeren Werten kann der Versicherungsschutz eingeschränkt werden, wenn der Fahrer durch unsichere Fahrweise auffällt oder die Kontrolle über das Fahrzeug verliert.
Mitverantwortung der Beifahrer
Nicht nur Fahrer tragen Verantwortung – auch Beifahrer sollten sich gut überlegen, ob sie sich zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto setzen. Im Falle eines Unfalls kann es passieren, dass Mitfahrer nur eingeschränkte Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben. Gerichte sehen in solchen Fällen oft eine Mitschuld, weil die betroffene Person sich der Gefahr bewusst war.
Auch am Morgen nach einer langen Nacht bleibt Alkohol ein Risiko. Der Körper baut im Schnitt nur 0,1 Promille pro Stunde ab. Wer tief ins Glas geschaut hat, kann am nächsten Morgen immer noch über der Promillegrenze liegen. Daher ist es ratsam, das Auto stehenzulassen und stattdessen auf Bus, Bahn oder ein Taxi auszuweichen.
Alkohol am Steuer und Arbeitsrecht: Risiken für Berufskraftfahrer
Für Berufskraftfahrer gelten besonders strenge Maßstäbe, wenn es um Alkohol am Steuer geht. Viele Unternehmen haben eine Null-Promille-Regelung für ihre Fahrer, selbst wenn der gesetzliche Grenzwert bei 0,5 Promille liegt. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen. Zudem kann ein Führerscheinverlust aufgrund von Alkohol eine existenzielle Bedrohung für alle darstellen, die beruflich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Besonders in sicherheitsrelevanten Berufen, wie im Personen- oder Güterverkehr, gibt es oft interne Richtlinien, die bereits bei geringem Alkoholkonsum Sanktionen vorsehen
Fazit
Alkohol und Autofahren sind eine gefährliche Kombination. Schon geringe Mengen im Blut können die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken und zu Bußgeldern, Fahrverboten und Führerscheinentzug führen. Neben den rechtlichen Strafen drohen finanzielle Einbußen, wenn der Versicherungsschutz aufgrund von Alkoholkonsum entfällt. Auch Radfahrer müssen mit Konsequenzen rechnen. Wer sich als Beifahrer zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto setzt, riskiert ebenfalls Schäden – sowohl körperlich als auch finanziell. Wer sicher nach Hause kommen will, sollte auf alternative Transportmittel setzen. Quelle: HUK-COBURG