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Änderungen im Straßenverkehr werden ab 2025 umgesetzt

Veröffentlicht am 11.12.2024
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen im Straßenverkehr, die auf mehr Sicherheit, Umweltbewusstsein und technische Verbesserungen abzielen. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer sollten sich rechtzeitig informieren, um Strafen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
 

Mit Beginn des Jahres 2025 treten zahlreiche neue Vorschriften im Straßenverkehr in Kraft. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Umweltziele zu fördern und technische Standards an aktuelle Anforderungen anzupassen. Fahrzeughalter und Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten, um Strafen und Kosten zu vermeiden. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen umfassenden Überblick über die anstehenden Änderungen.


Führerscheinumtausch: Neue Fristen beachten

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Umtausch alter Führerscheine. Fahrer, die zwischen 1971 und 1999 geboren wurden und noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen die moderne Scheckkartenvariante eintauschen. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Fälschungssicherheit. Fahrer, die diese Frist ignorieren, riskieren ein Verwarngeld von mindestens zehn Euro. Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2020 ausgestellt wurden, können noch bis zum 19. Januar 2026 verwendet werden.

Das Verkehrsministerium empfiehlt, den Umtausch frühzeitig zu beantragen, da insbesondere in Ballungsgebieten mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Wer in den nächsten Jahren ins Ausland reist, sollte zudem bedenken, dass einige Länder möglicherweise ältere Führerscheine nicht mehr anerkennen.

Hauptuntersuchung: Neue Plakettenfarben

Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette auf dem Kennzeichen sind im Jahr 2025 zur Hauptuntersuchung (HU) verpflichtet. Bei bestandener Prüfung wird die orange Plakette durch eine gelbe ersetzt, die bis 2027 gültig bleibt. Für 2025 neu zugelassene Fahrzeuge wird eine braune Plakette eingeführt. Diese markiert die erste verpflichtende Hauptuntersuchung im Jahr 2028. Die GTÜ rät, die Prüftermine im Voraus zu planen, um Engpässe zu vermeiden.

Reifen: Strengere Anforderungen für den Winterbetrieb

Ab Oktober 2024 sind auf winterlichen Straßen nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol erlaubt. Dieses zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel und erfüllt die strengeren Sicherheitsstandards für den Winterbetrieb. Bereits seit 2018 nicht mehr produzierte „M+S“-Reifen dürfen ab 2025 nicht mehr verwendet werden. Kombinierte Kennzeichnungen, die sowohl das „Alpine“-Symbol als auch das „M+S“-Zeichen tragen, bleiben weiterhin gültig. Die Umstellung betrifft sowohl Winter- als auch Ganzjahresreifen und ist insbesondere für Halter älterer Fahrzeuge relevant.

Gasprüfung: Neue Vorschriften für Wohnmobile und Wohnwagen

Für Wohnmobile und Wohnwagen gilt ab dem 19. Juni 2025 eine neue Regelung zur Gasprüfung. Diese Prüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist Voraussetzung für den sicheren Betrieb der Gasanlagen. Die GTÜ weist darauf hin, dass Partnerwerkstätten diese Prüfungen deutschlandweit anbieten. Verstöße gegen die Prüfpflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Umweltmaßnahmen: CO₂-Steuer wird teurer

Ein zentraler Bestandteil der Neuerungen ist die Anpassung der CO₂-Bepreisung. Ab Januar 2025 steigt die CO₂-Steuer von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies wird die Preise für Benzin und Diesel um mehrere Cent pro Liter erhöhen. Ziel der Maßnahme ist es, die Nutzung emissionsarmer Alternativen wie Elektroautos zu fördern und die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr weiter zu reduzieren. Fahrzeughalter sollten die Mehrkosten in ihre jährliche Budgetplanung einbeziehen.

Änderungen für Motorradfahrer

Für Motorräder treten ebenfalls neue Vorgaben in Kraft. Ab 2025 sind Erstzulassungen nur noch möglich, wenn die Fahrzeuge der Euro-Norm 5+ entsprechen. Diese Regelung soll die Abgasemissionen reduzieren und die Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge verbessern. Zusätzlich endet die Übergangsfrist für ältere Motorradreifen, die vor Ende 2019 produziert wurden. Für diese Reifen ist künftig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die bei Verkehrskontrollen vorzulegen ist. Neuere Reifen, die den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen, benötigen keine zusätzliche Abnahme.

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und S-Pedelecs

Eine weitere Neuerung betrifft Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, wie Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und Leichtmobile. Diese Fahrzeuge tragen jährlich wechselnde Kennzeichenfarben, die auch im Jahr 2025 erneut angepasst werden. Ab dem 1. März 2025 müssen diese Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen führen, um weiterhin versichert und verkehrstauglich unterwegs zu sein. Fahrzeughalter sollten rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Kennzeichens ein neues bei ihrem Versicherer beantragen. Die Nichteinhaltung dieser Regelung kann nicht nur zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Förderprogramme für emissionsarme Fahrzeuge

Parallel zu den neuen Anforderungen und Steuern hat die Bundesregierung auch Fördermaßnahmen für emissionsarme Fahrzeuge weiter ausgebaut. Insbesondere die Elektromobilität wird weiterhin stark gefördert. Ab 2025 profitieren Käufer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden von höheren Zuschüssen, sofern die Fahrzeuge bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Diese Förderprogramme sollen die Anschaffungskosten der teils noch teuren Fahrzeuge senken und so den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilität beschleunigen.

Zudem werden verstärkt öffentliche Ladeinfrastrukturen ausgebaut, vornehmlich entlang von Autobahnen und in urbanen Zentren. Fahrzeughalter, die auf emissionsarme Technologien setzen, können somit von langfristigen Vorteilen profitieren, auch wenn die höheren Anschaffungskosten im Vergleich zu Verbrennern zunächst abschreckend wirken. Mit Blick auf die steigende CO₂-Bepreisung könnten sich Elektro- und Hybridfahrzeuge jedoch schon kurzfristig als kosteneffizientere Alternative herausstellen.


Fazit

Die rechtlichen Änderungen ab 2025 zeigen, wie umfassend der Straßenverkehr auf neue Standards ausgerichtet wird. Neben den direkten Anforderungen wie dem Umtausch von Führerscheinen und der Gasprüfung unterstreichen vorwiegend steuerliche Anpassungen und Förderprogramme den Weg hin zu mehr Klimaschutz und Sicherheit. Es ist ratsam, frühzeitig alle relevanten Maßnahmen umzusetzen und potenzielle Fördermöglichkeiten zu prüfen, um finanziellen Belastungen und rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Quelle: GTÜ

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