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ZDK unterstützt Regierungspläne für Diesel B10, B7, HVO 100

Veröffentlicht am 02.04.2024
 

Die Empfehlung der Ausschüsse Umwelt, Verkehr und Wirtschaft zur zweiten Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen wird vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit Zustimmung begrüßt. Nach dieser Empfehlung soll Diesel B10 (mit einem Beimischungsanteil von bis zu 10 % Biodiesel) eingeführt und zeitgleich B7 (Diesel mit bis zu 7 % Biodiesel nach DIN EN 590) als Bestandssorte beibehalten werden.


Zudem wird der Weg für paraffinischen Dieselkraftstoff gemäß DIN EN 15940 freigemacht, um künftig HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) und GtL (Gas-to-Liquid) als Reinkraftstoffe an allen Tankstellen verfügbar zu machen. Diese wegweisende Entscheidung wurde heute im Bundesrat getroffen. Die bisherige Verpflichtung, Super-Benzin anzubieten, soll gestrichen werden, um Platz für die Förderung alternativer Kraftstoffe zu schaffen.

Offen für neue Technologien: Die Position des ZDK

Der ZDK betont seine grundlegende Überzeugung von Technologieoffenheit angesichts des steigenden Bedarfs an erneuerbaren Kraftstoffen bis 2030. Um die THG-Quote zu erfüllen und CO₂-Emissionen einzusparen, ist eine breite Palette an alternativen Kraftstoffen an Tankstellen unerlässlich. Die Entscheidung, welche Kraftstoffe angeboten werden, sollte den Tankstellenbetreibern überlassen werden, solange sie zum Klimaschutz beitragen. Eine Senkung der Energiesteuer für CO₂-neutrale Kraftstoffe könnte ein weiterer Schritt in Richtung echter Technologieoffenheit sein.

Die Automobilbranche steht vor großen Herausforderungen im Hinblick auf den Klimawandel und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. In diesem Kontext gewinnen alternative Kraftstoffe zunehmend an Bedeutung, da sie eine Möglichkeit bieten, die Umweltauswirkungen des Straßenverkehrs zu verringern. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Vielfalt der Kraftstoffe an Tankstellen zu erweitern und den Weg für erneuerbare Kraftstoffe wie HVO und GtL freizumachen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die Vorteile von Diesel B10, B7 und HVO 100

Die Einführung von Diesel B10 und die Beibehaltung von B7 bieten eine Reihe von Vorteilen für die Umwelt und die Verbraucher. Durch den höheren Biodieselanteil können die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr reduziert werden, was zur Erreichung der Klimaziele beiträgt. Darüber hinaus können diese Kraftstoffe dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Nachhaltigkeit des Verkehrssektors insgesamt zu verbessern. HVO und GtL als Reinkraftstoffe erweitern das Spektrum der verfügbaren Optionen und bieten eine noch umweltfreundlichere Alternative zu herkömmlichem Diesel.

Der ZDK spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung nachhaltiger Mobilität und der Einführung umweltfreundlicher Technologien im Straßenverkehr. Als Vertreter der Automobilbranche setzt sich der Verband aktiv für die Umsetzung von Maßnahmen ein, die zur Reduzierung der Umweltauswirkungen des Verkehrssektors beitragen. Die Unterstützung der vorgeschlagenen Änderungen bei den Kraftstoffen zeigt das Engagement des ZDK für eine nachhaltige Zukunft der Mobilität.

Die Entscheidung des Bundesrats, die Vielfalt der Kraftstoffe an Tankstellen zu erweitern und den Weg für erneuerbare Kraftstoffe wie HVO und GtL freizumachen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Mobilität. Diese Unterstützung des ZDK für diese Maßnahmen unterstreicht die Bedeutung einer breiten Palette von Kraftstoffoptionen für die Erreichung der Klimaziele und die Reduzierung von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Schritte in Richtung Technologieoffenheit und Nachhaltigkeit folgen werden, um eine zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur zu schaffen.

Fazit

Die Unterstützung der vorgeschlagenen Änderungen bei den Kraftstoffen durch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) markiert einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Mobilität in Deutschland. Die Einführung von Diesel B10, die Beibehaltung von B7 und die Freigabe von paraffinischem Diesel gemäß DIN EN 15940 für HVO und GtL tragen dazu bei, die Vielfalt an verfügbaren Kraftstoffoptionen zu erweitern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Diese Maßnahmen sind nicht nur entscheidend für die Erreichung der Klimaziele, sondern bieten auch eine Reihe von Vorteilen für die Umwelt und die Verbraucher. Durch die Reduzierung von CO₂-Emissionen und die Förderung erneuerbarer Energien wird der Verkehrssektor nachhaltiger und umweltfreundlicher gestaltet. Die technologieoffene Position des ZDK unterstreicht die Bedeutung einer breiten Palette von Kraftstoffoptionen, um den steigenden Anforderungen an den Klimaschutz gerecht zu werden.


Es bleibt zu hoffen, dass diese Entwicklung weiter vorangetrieben wird und weitere Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität folgen werden. Die Entscheidung des Bundesrats ist ein wichtiger Schritt, aber nur ein Teil des Gesamtbildes. Es bedarf eines koordinierten und ganzheitlichen Ansatzes, um eine zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur zu schaffen und die Herausforderungen des Klimawandels erfolgreich zu bewältigen. Der ZDK und andere Akteure der Automobilbranche werden weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung dieser Zukunft spielen und sich für nachhaltige Lösungen einsetzen. Quelle: ZDK

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