EUGH-Urteil: Zugangsbeschränkungen zu OBD-Daten untersagt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Oktober 2023 stellt klar, dass Fahrzeughersteller den Zugang zu OBD-Daten nicht durch Secure Gateways einschränken dürfen, da dies gegen die EU-Verordnung 2018/858 verstößt. Diese Entscheidung stärkt den Independent Aftermarket (IAM) und fördert fairen Wettbewerb. Trotz bestehender Herausforderungen bietet das Urteil Chancen für Innovation und Effizienzsteigerungen im Automotive Aftermarket.