Die GVO wird um weitere fünf Jahre verlängert
Die EU-Kommission hat am Montag, den 17. April 2023, angekündigt, dass die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um weitere fünf Jahre verlängert wird. Die Kfz-GVO, die Ende des Jahres ausläuft, gewährt freien Werkstätten und den Aftermarket das Recht auf Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, und dieser Punkt bleibt auch in der neuen Verordnung erhalten. Lesen Sie … Die GVO wird um weitere fünf Jahre verlängert weiterlesen
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