Die EU-Kommission hat am Montag, den 17. April 2023, angekündigt, dass die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um weitere fünf Jahre verlängert wird. Die Kfz-GVO, die Ende des Jahres ausläuft, gewährt freien Werkstätten und den Aftermarket das Recht auf Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, und dieser Punkt bleibt auch in der neuen Verordnung erhalten.
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Gute Nachrichten für den unabhängigen Aftermarket
Die Entscheidung der EU-Kommission, die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor um weitere fünf Jahre zu verlängern, ist eine gute Nachricht für unabhängige Werkstätten und den gesamten Aftermarket. Diese haben nun weiterhin das Recht auf Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten, was für die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdiensten unerlässlich ist. Sylvia Gotzen, CEO von FIGIEFA kommentiert:
„Die Kfz-GVO ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil des rechtlichen Rahmens für den Wettbewerb auf dem Kfz-Ersatzteilmarkt. Die mit der neuen GVO eingeführten Änderungen bieten unabhängigen Marktteilnehmern neue Möglichkeiten, Hindernisse beim Zugang zu Inputs wie fahrzeuggenerierten Daten, technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen zu beseitigen, die für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsaufgaben und die weitere Entwicklung innovativer Dienstleistungen erforderlich sind. Bedauerlicherweise wurden nicht alle von FIGIEFA während der Konsultationsphase geäußerten Bedenken berücksichtigt. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die in den letzten Jahren gesammelten Erkenntnisse dazu dienen werden, der Europäischen Kommission in den nächsten 2-3 Jahren bei der Aufnahme der Diskussionen über der nächsten MVBER-Revision die Notwendigkeit umfassenderer Anpassungen an die Markt- und Technologieentwicklungen aufzeigen wird.“
Ralf Pelkmann, Präsident der ADPA, sagte:
„Wir freuen uns, dass die Europäische Kommission die Kommentare und Vorschläge, die wir während der verschiedenen Konsultationen gemacht haben, teilweise berücksichtigt hat. Dies wird dazu beitragen, den Wettbewerb bei der Erbringung von Reparatur- und Wartungsdienstleistungen auch für die neuesten Fahrzeuge sicherzustellen.“
Durch die aktualisierten ergänzenden Leitlinien wird zudem sichergestellt, dass Vertragswerkstätten und unabhängige Werkstätten gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten haben und dass die bestehenden Grundsätze für die Bereitstellung von technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen ausdrücklich auf fahrzeuggenerierte Daten ausgeweitet werden.
Die begrenzte Verlängerung der Verordnung gibt der EU-Kommission die Möglichkeit, auf mögliche Marktveränderungen zu reagieren und sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Digitalisierung von Fahrzeugen, der Elektrifizierung und neuer Mobilitätsmuster erfüllt werden. Pierre Thibaudat, Generaldirektor der ADPA, fügte hinzu:
„Die GVO und ihre Leitlinien waren schon immer die wichtigste Rechtsvorschrift für den Wettbewerb auf dem europäischen Aftermarket. Andere horizontale und sektorspezifische Rechtsvorschriften und eine proaktive Durchsetzung müssen diese Grundsätze nun in die Praxis umsetzen.“
Insgesamt ist dies ein wichtiger Schritt für den freien Wettbewerb im Kraftfahrzeugsektor und die Stärkung der Position von unabhängigen Werkstätten. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich der Sektor in den nächsten Jahren entwickeln wird und ob weitere Anpassungen an den Verordnungen notwendig werden. HAR