Während das Europäische Parlament bereits beschlossen hat, den Verkauf von neuen Benzin- und Dieselfahrzeugen in der Europäischen Union ab 2035 zu verbieten, muss nun der Europäische Rat seine endgültige Zustimmung erteilen.
Letzten Freitag wurde die Entscheidung der EU über das geplante Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2035 auf unbestimmte Zeit verschoben, aufgrund von Forderungen aus Deutschland. Der Bundesverkehrsminister Wissing betonte in Berlin, dass Deutschland derzeit dem geplanten Verbot nicht zustimmen könne.
Lesen Sie auch:
- EU ignoriert Potential von klimafreundlichen E-Fuels
- Deutschland braucht eine E-Fuel-Strategie
- Retten E-Fuels die Verbrenner vor dem Aus?
- Sieben Gründe warum e-Fuels zum Mobilitätsmix der Zukunft gehört
Wissing forderte die EU-Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, wie synthetische Kraftstoffe nach 2035 in Verbrennungsmotoren eingesetzt werden können, um klimaneutral zu sein. Die Zusage der EU-Kommission in dieser Angelegenheit ist für Wissing von entscheidender Bedeutung.
Wieso werden die Abstimmung weiterhin verschoben
Die ursprünglich für den 7. März vorgesehene Abstimmung im Rat wurde erst auf den 10. März und nun auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Hauptgrund für die Verschiebung liegt in einer unsicheren qualifizierten Mehrheit nach der Ankündigung der italienischen Regierung, die sich entschieden dagegen aussprechen wird, wenn die EU-Kommission ihren Standpunkt nicht revidiert und keine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Alternativen vorschlägt. Auf die Ankündigung der italienischen Ablehnung folgte bald darauf die Erklärung der deutschen Regierung bzw. Bundesverkehrsminister Wissing, dass sie den Vorschlag ablehnen werde, sofern der Vorschlag zur Verwendung von E-Fuels nicht in den Vorschlag aufgenommen werde.
In der italienischen Erklärung, die den Vertretern der EU-27 übermittelt wurde, heißt es, dass Italien zwar die Elektrifizierung von Leichtfahrzeugen befürworte, aber nicht glaube, dass dies der einzige Weg nach vorne sein sollte. Italien kann daher die Verordnung als solche nicht unterstützen, da sie nicht mit dem Grundsatz der Technologieneutralität vereinbar ist.
Der Europäische Rat für das Kraftfahrzeuggewerbe (CECRA) und ZDK haben von Anfang an einen Technologiemix gefordert, der alle relevanten Lösungen zur Verringerung der CO2-Emissionen umfasst, und hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass der Kommissionsvorschlag auch andere Technologien wie Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) umfasst. HAR