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Verordnungen zur Verbesserung der Sicherheit für Verkehrsteilnehmer

Veröffentlicht am 23.02.2023
 

Die eingeschränkte Fähigkeit der Fahrer, Fußgänger in unmittelbarer Nähe ihres Fahrzeugs richtig zu sehen, ist eine der Hauptunfallursachen, sowohl bei leichten als auch bei schweren Nutzfahrzeugen.


Zwei neue UN-Regelungen, die vor kurzem vom Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) der UNECE angenommen wurden, werden dazu beitragen, die Sicherheit der sogenannten „ungeschützten“ Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Beide Regelungen sollen im Juni 2023 in Kraft treten.

Verordnung zur Sensibilisierung schwächerer Verkehrsteilnehmer für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

Fahrer können nicht alle Bereiche rund um Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vollständig überblicken, wenn sie durch die Fenster oder in herkömmliche Spiegel schauen. Dies stellt ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar, insbesondere wenn das Fahrzeug aus dem Stand losfährt oder bei niedriger Geschwindigkeit (unter 20 km/h) geradeaus fährt.

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Fahrer durch den Einsatz von Vorrichtungen wie zusätzlichen Spiegeln, Front- und Seitenkamerasystemen oder Erkennungssystemen besser auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer an der Front und an den Seiten des Fahrzeugs aufmerksam gemacht werden.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und neue Lastkraftwagen bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Sobald sie in Kraft getreten ist, werden Hersteller und Zulieferer die Möglichkeit haben, eine Typgenehmigung nach dieser Verordnung für alle Fahrzeuge zu beantragen, z. B. für Busse und schwerere Lkw.

Verordnung über die direkte Sicht des Fahrers bei Nutzfahrzeugen

Bei Nutzfahrzeugen führt die hohe Position des Fahrers zu einem noch größeren „toten Winkel“ und schlechter Sicht.

Die neue Regelung zielt darauf ab, die toten Winkel an der Front und an den Seiten des Fahrzeugs im Übergangsbereich zwischen dem Bereich, der von herkömmlichen Spiegeln oder von Front- und Seitenkamerasystemen abgedeckt wird, und dem Bereich der direkten Sicht des Fahrers so weit wie möglich zu verringern. Dies wird durch die Festlegung eines sichtbaren Mindestvolumens rund um die Fahrzeugfront erreicht. Diese Methode ist neu in den UN-Vorschriften und bietet der Industrie mehr Flexibilität für Innovationen bei der Bereitstellung der erforderlichen Mindestsicht.


CLEPA ist seit 2017 aktives Mitglied der UN-Arbeitsgruppe, die auch die neuen UN-Regelungen zu „Blind Spot Information System for detection of bicycles“ (Toter-Winkel-Informationssystem zur Erkennung von Fahrrädern), die Ende 2019 in Kraft traten, und zu „Devices for rear visibility and detection“ (Vorrichtungen für die Sicht nach hinten und deren Erkennung) und „Moving-Off Information Systems“ (Abstandsinformationssysteme) erarbeitet hat, die beide Mitte 2021 in Kraft treten. Q: Clepa, ADAC

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