Die Beissbarth GmbH strebt eine Sanierung bis Ende 2022 an. Hierzu hat sie beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Das Gericht hat am 01. Juli 2022 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Matthias Hofmann von der Kanzlei Pohlmann Hofmann zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Zugleich hat das Gericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt, dessen Mitglieder sich bereits vorab für die vorläufige Eigenverwaltung und für die Bestellung des vorläufigen Sachwalters ausgesprochen hatten.
Der Restrukturierungsexperte Jean-Olivier Boghossian begleitet als eingesetzter Sanierungsgeneralbevollmächtigter die Geschäftsführung im Verfahren und wird zusammen mit dem vorläufigen Sachwalter einen Sanierungsplan erarbeiten.
„Dieser Plan, der auch auf eine dauerhafte Veränderung der Gesellschafterstruktur und dadurch Stärkung der Kapital- und Finanzverhältnisse abzielt, wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sanierung der Beissbarth GmbH sein“, betont Sanierungsgeneralbevollmächtigter Boghossian. „Ich bin sicher, dass die Gläubiger sich unserer Überzeugung anschließen werden, dass der Plan der bestmögliche Weg zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze sowie für die Befriedigung ihrer Forderungen ist. Daher bin ich guter Dinge, dass das Gericht und die Gläubiger dem Plan zustimmen werden.“
In diesem Fall könnte das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wie geplant noch im Jahr 2022 beendet werden.
Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter
Die Beissbarth GmbH, die bis zum Jahr 2018 zum Bosch-Konzern gehörte, stellt moderne Prüf- und Servicegeräte für die Kfz-Werkstatt her, die den ständig wachsenden Standards der Automobilindustrie entsprechen. Im Fokus sind seit Jahrzehnten Fahrwerkvermessung, Bremsprüfstände, Fahrwerktester und Produkte für den Reifenservice.
Matthias Hofmann, der als vorläufiger Sachwalter das Verfahren im Interesse der Gläubiger beaufsichtigt, betont:
„Nach den ersten Gesprächen mit den Beteiligten kann ich die Ausgangslage für eine Sanierung bei Beissbarth als sehr gut bewerten: ein motiviertes Team, gewachsene Beziehungen zu Kunden und Lieferanten und ein im Grundsatz langfristig sicherer Markt machen Beissbarth insbesondere vom Strukturwandel in der Automotive-Branche unabhängig. Für langfristig agierende Investoren ist das Unternehmen damit sehr interessant.“
Die nunmehr eingetretene Krise ist weniger dem Geschäftsmodell geschuldet, sondern vielmehr auf kumulierte Ursachen zurückzuführen. Nach den Umstrukturierungen im Zuge der Ausgliederung aus dem Bosch-Konzern, den immer noch anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die globale Wirtschaft in Zusammenhang mit u.a. mit der Null-COVID-Strategie und Lockdowns in China hat die dritte Herausforderung in Folge Beissbarth in Form des Kriegs in der Ukraine getroffen.
Die Information der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten erfolgte unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung. Die Löhne und Gehälter der insgesamt 152 Mitarbeiter sind bis Ende September 2022 durch Insolvenzgeld gesichert. Die nächsten Monate bis zur Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens (voraussichtlich Ende September bzw. Anfang Oktober 2022) sollen für die Vorbereitung des Sanierungsplans und die Neustrukturierung der Kapitalausstattung von Beissbarth genutzt werden.
„Ich bin froh, zusammen mit meinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unterstützt durch die beiden erfahrenen und krisenerprobten Fachleute Boghossian und Dr. Hofmann frühzeitig den Weg eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens eingeschlagen zu haben“, zeigt sich Thomas Visel, Geschäftsführer der Beissbarth GmbH, überzeugt. Sein Geschäftsführungskollege Gary Palmer ergänzt: „Unsere langjährigen Kunden und Lieferanten stehen in diesem schwierigen Prozess treu zu uns und geben uns das Vertrauen zurück, was wir uns durch Qualität und Liefertreue in Jahrzehnten aufgebaut haben.“
Hintergrund zur Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung biete dem Unternehmen Planungssicherheit und berücksichtige gleichzeitig die Interessen der Gläubiger. Das Unternehmen darf, unterstützt durch Sanierungsexperten und unter Aufsicht eines Sachwalters, die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen. Bei einem Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung des Unternehmens im Amt. Quelle: BEISSBARTH