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Datenschutzgesetzt Data Act ist unzureichend für den Aftermarket

Veröffentlicht am 09.03.2022
 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein neues Datengesetzt wurde von FIGIEFA und weiteren Verbänden des Automotive Aftemarket bzw. Mobilitäts-Dienstleistern begrüßt, doch für den Automobilsektor sind weitere Gesetze notwendig. Zur Koalition der Verbände gehören: FIGIEFA, ADPA, AIRC, CECRA, EGEA, FIA, Insurane Europe und Leaseurope. Dies ist eine breite Koalition wichtiger Interessengruppen.


Das Datenschutzgesetzt Data Act

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum Datenschutzgesetz Data Act legt wichtige Grundsätze fest. Es begründet ein wichtiges Recht für Benutzer, auf die Daten zuzugreifen, die durch ihre Nutzung verbundener Produkte generiert werden, und Rechte für den Zugriff auf die Daten an einen Drittanbieter ihrer Wahl zu übertragen. Auch Kfz-Reparatur- und Wartungsdienste sowie der Zugang zu Diagnoseinformationen sind explizit enthalten. Weitere, wichtige Bestimmungen umfassen die Verpflichtung des Herstellers:

  1. Die Daten für den Benutzer transparent und „leicht zugänglich“ zu machen
  2. Beschränkungen für Hersteller, die Aktivitäten des Benutzers oder Dritter zu überwachen
  3. Eine Entschädigung für die Kosten der Bereitstellung von Daten

Der Data Act Vorschlag ist aktuell unzureichend für den Automobilsektor

Obwohl die Koalition von den oben erwähnten Verbänden anerkennt, dass das Data Act einen relevanten Schritt nach vorne in Richtung der Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft darstellt, ist sie der festen Überzeugung, dass das Data Act allein im Automobilsektor nicht ausreichen wird. Das Ökosystem braucht eine branchenspezifische Automobilgesetzgebung, die die Grundsätze und Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in konkrete, rechtliche und technische Maßnahmen für die Automobilbranche übersetzt. Die Verbände fordern außerdem, dass bestimmte Aspekte des Datenschutzgesetzes mehr Klarheit für die Automobilbranche erfährt, da der aktuelle Data Act Vorschlag zu viel Interpretationsspielraum zulassen und somit Rechtsunsicherheit schaffen und ein hohes Prozessrisiko darstellen.

Nur eine spezielle Rechtsvorschrift wird das Vertrauen und den Anreiz schaffen, die unabhängige Dienstanbieter benötigen, um in neue datengesteuerte Dienste zu investieren, die den Verbrauchern und der gesamten Gesellschaft zugute kommen, indem sie intelligentere, sicherere und nachhaltigere Mobilitätslösungen anbieten.

Eigenständiges Zugangsrecht für Drittanbieter

Des Weiteren fordern die Verbände ein eigenständiges Recht zum Daten-Zugang: Abgesehen von der ausdrücklichen Zustimmung des Benutzers zum Zugriff auf Daten benötigen Drittanbieter von Diensten eigenständige Zugriffsrechte auf die Informationen und Ressourcen, die für die Entwicklung konkurrierender Dienste unerlässlich sind. Der Verbände kommentieren dies wie folgt:

Alle diese Dienstleister würden nach dem Data-Act-Ansatz aber nur ein abgeleitetes Recht erhalten, das völlig vernachlässigt, dass diese Parteien zunächst einmal wissen und vorab testen müssen, welche Daten und Funktionen grundsätzlich zur Verfügung stehen und zur Verfügung stehen werden Entsorgung. Daher ermöglicht nur ein autonomes und eigenständiges Zugangsrecht zu den für die Entwicklung der Zugangsmittel erforderlichen Tools und Ressourcen den unabhängigen Diensteanbietern, im Voraus konkurrierende digitale Dienste zu entwickeln, damit diese den Verbrauchern angeboten, vermarktet und beworben werden können oder andere Daten-Co-Generatoren. Zugangsrechte müssen durch geeignete Mittel zu ihrer Ausübung abgesichert sein.

Darüber hinaus informieren die Verbänden, dass fünf Jahre umfassender Beweiserhebung durch die Europäische Kommission mit Beiträgen von Interessengruppen des Ökosystems unterstrichen, dass die Anwendungsfälle für fahrzeuggenerierte Daten zwar potenziell grenzenlos sind, sie jedoch vollständig von einem effizienten Zugang zu in abhängig sind -Fahrzeugdaten und Ressourcen.


Die Verbands-Koalition FIGIEFA, ADPA, AIRC, CECRA, EGEA, FIA, Insurane Europe und Leaseurope fordert daher die Europäische Kommission auf, rasch solide sektorspezifische Rechtsvorschriften zum Zugang zu fahrzeuginternen Daten und Ressourcen vorzuschlagen, damit das Mitentscheidungsverfahren ab Oktober 2022 fortgesetzt und vor Ende dieser Wahlperiode im April 2024 abgeschlossen werden kann. Quelle: Figiefa

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