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Eichpflicht-Aufhebung für AU-Geräte

Veröffentlicht am 14.07.2021
 

Das Ende der Doppelprüfung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung ist nahe: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 7. Juli einer Änderung der Mess- und Eichverordnung zugestimmt. Darin wird unter anderem die Pflicht zur wiederkehrenden Eichung für Abgasmessgeräte aufgehoben. Die geänderte Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet und soll noch in der letzten Sitzung der Länderkammer vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.


„Dieser Beschluss, der unsere Betriebe massiv entlastet, ist das Ergebnis jahrelanger intensiver politischer Verbandsarbeit“, freut sich ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. „Er ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Kostensenkung.“

Mehrbeslatung für Untersuchungsstellen

Wer bislang eine Abgasuntersuchung (AU) ordnungsgemäß durchführen will, muss dafür Messgeräte einsetzen, die fristgerecht von der zuständigen Eichbehörde geeicht und zusätzlich von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert sind. Allein in den 35.000 anerkannten AU-Werkstätten gilt dies für rund 65.000 bis 70.000 Messgeräte. Hinzu kommen noch rund 30.000 Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei den Überwachungsorganisationen. Laut einer ZDK-Berechnung führt dies zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5 Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen.


„An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, dass wir oft einen langen Atem haben müssen, um ans Ziel zu kommen“, so Hülsdonk. „Denn seit 2015 haben wir in Zusammenarbeit mit den Überwachungsorganisationen daran gearbeitet, diese unsinnige und kostspielige Doppelprüfung abzuschaffen. Dafür möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.“

Quelle: ZDK – Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe/ Bild: Bosch

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