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VDA erfreut über Patentrechtsreform

Veröffentlicht am 23.06.2021
 

Der Bundestag hat zuletzt die Patentrechtsreform verabschiedet. Ziel der Novelle ist, den bisherigen Missbrauch des Patentrechts durch sogenannte Patent-Trolle abzustellen. Bisher haben vor allem Unternehmen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in Verfahren gegen Unternehmen der Automobilindustrie ganze Gruppen von Patenten eingebracht – verbunden mit überzogenen Lizenzforderungen und der Androhung, die gesamte Inlandsproduktion des beklagten Herstellers stillzulegen.


Unnötige Belastung verhindern

Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), sieht in der Reform einen wichtigen Schritt gegen Patentmissbrauch:

„Der Missbrauch des Patentrechts hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, es wurden spektakuläre Unterlassungsverfahren gegen die Industrie geführt. Das hat zu hohen Kosten geführt, die die Unternehmen unnötig belastet haben. Deshalb hat sich der VDA für die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung eingesetzt. Mit der Patentrechtsreform können die Gerichte nun die wirtschaftlichen Auswirkungen weitreichender Produktionsstopps in ihrer Abwägung berücksichtigen. Deshalb ist die Patentrechtsreform eine gute Nachricht für den Industriestandort Deutschland.“

Die Automobilindustrie – Hersteller und Zulieferer – zählt in der EU und auch in Deutschland zu den führenden Patentanmeldern. Ein strenger Schutz der Patente ist daher wichtig. Bisher konnten die Kläger in patentrechtlichen Unterlassungsverfahren aber die Auslieferung der gesamten Produktion — beispielsweise eines Automobils — untersagen, und zwar auch dann, wenn das angeblich verletzte Patent nur eine untergeordnete Komponente von geringem Wert schützt. Die Gültigkeit des Patents wurde in diesem Verfahren gar nicht vertieft geprüft. Dieses Vorgehen erleichterte es, unverhältnismäßig hohe Lizenzzahlungen durchzusetzen. Ob behauptete Ansprüche hinsichtlich der schwerwiegenden und teuren Produktionsstillstände auch verhältnismäßig waren, haben die zuständigen deutschen Gerichte bisher gar nicht geprüft. Die neue Verhältnismäßigkeitsprüfung soll nun ein selbstverständliches Element des patentrechtlichen Prozesses werden.


„Es wird jetzt an den zuständigen Gerichten liegen, dies auch umgehend in entsprechend anzupassende Rechtsprechung umzusetzen“, erklärt Müller.

Quelle: VDA – Verband der Automobilindustrie e.V.

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