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Sicherheitsgefahr Scheinwerfer-Schmutz

Veröffentlicht am 22.04.2021
 

Verschmutzte Auto-Scheinwerfer sind ein doppeltes Sicherheitsrisiko. Sie können nicht nur die Sichtweite des Fahrers drastisch verringern, sondern auch zu einer gefährlichen Blendung des Gegenverkehrs führen, warnen die Unfallsachverständigen von DEKRA. Vor allem bei feucht-schmutziger Fahrbahn empfiehlt es sich, die Scheinwerfer häufiger zu reinigen.


„Die Verschmutzung von Autoscheinwerfern geht schleichend vor sich. Deshalb bemerkt der Autofahrer meist lange Zeit nichts von den schlechteren Lichtverhältnissen in seinem Sichtfeld“, sagt Danijel Cakeljic, Unfall-Sachverständiger bei DEKRA. „Autofahrer reagieren meist erst dann, wenn die Scheinwerfer schon zur Hälfte verschmutzt sind und sich die Reichweite deutlich verkürzt hat.“

Bei feucht-schmutziger Fahrbahn genüge dazu schon eine Fahrt von etwa einer halben Stunde.

„Mit geringeren Sichtweiten steigt die Gefahr, dass der Fahrer Objekte auf der Fahrbahn, wie zum Beispiel ein Pannenfahrzeug oder querende Fußgänger zu spät erkennt, um noch rechtzeitig abzubremsen oder auszuweichen“, betont Cakeljic.

Problem der Streulichteffekte

Als weiteres Problem kommt die stärkere Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer hinzu. Der Grund: Wenn die Streu- oder Klarglas-Scheiben von Scheinwerfern verschmutzt sind, können unangenehme Streulichteffekte die Folge sein, bei denen der gelenkte „Lichtkegel“ des Abblendlichts in alle Richtungen strahlt. Das kann andere Verkehrsteilnehmer erheblich blenden.

„Verschmutzte Scheinwerfer sind also ein doppeltes Risiko. Vor allem bei feuchter oder feucht-schmutziger Fahrbahn ist es notwendig, mehr auf den Zustand der Scheinwerfer zu achten und sie regelmäßig zu reinigen“, so der DEKRA Experte.

Hat das Fahrzeug eine Scheinwerferreinigungsanlage, wird dem Fahrer diese Arbeit abgenommen. Die Anlage sorgt bei ungünstigen Witterungsverhältnissen für bessere Sicht und damit für mehr Sicherheit. Allerdings muss sie natürlich funktionieren und mit genügend Waschwasser gefüllt sein.


Auch die Straßenverkehrsordnung legt Wert auf saubere Scheinwerfer. Laut §17 (1) der Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeuge nicht mit verschmutzten Beleuchtungseinrichtungen fahren. Verstöße können bis zu 35 Euro kosten. Quelle: DEKRA

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