Ab 16. Dezember gilt ein verschärfter Lockdown für ganz Deutschland, der unter anderem zur vorübergehenden Schließung von Einzelhandelsgeschäften führen wird. Die bundesweit rund 530 A.T.U-Filialen bleiben jedoch geöffnet und führen weiterhin Services und Reparaturen an Fahrzeugen durch.
„Damit leistet A.T.U einen wichtigen Beitrag, um die Autofahrer rund um die Weihnachtsfeiertage mobil zu halten“, sagt Matthieu Foucart, Vorsitzender der A.T.U-Geschäftsführung.
Werkstätten als Grundversorgung des täglichen Bedarfs
Nach den bisher bekannt gewordenen Bestimmungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.12. sind Einrichtungen, die der Grundversorgung des täglichen Bedarfs dienen, von der Schließung ausgenommen. Zu diesen Betrieben zählen auch die A.T.U-Werkstätten. Sie tragen ihren Teil zur Aufrechterhaltung der Mobilität in der Gesellschaft bei – gerade auch für diejenigen, die während dieser Phase auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Daher ist es A.T.U auch weiterhin gestattet, Fahrzeuge zu warten und zu reparieren. Egal ob Reifenservice, notwendige Inspektionen und Ölwechsel oder der Austausch von Bremsen und Batterien: Die Kfz-Werkstätten bieten weiterhin die gewohnten Leistungen in vollem Umfang an. Der Produktverkauf in den Filialen wird ab 16.12. beschränkt.
Zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Kunden wurden dabei besondere Vorkehrungen getroffen. Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt in der Werkstatt während der Wartezeit nicht gestattet. Zur Terminvereinbarung bietet A.T.U eine kontaktlose und schnelle Möglichkeit: Kunden können einfach und bequem über die Internetseite www.atu.de Termine in den A.T.U-Werkstätten buchen. Kfz-Zubehör und alle Shop-Produkte können per Click&Collect über den Online-Shop bestellt und dann kontaktlos vor Ort abgeholt werden. Die Öffnungszeiten der Filialen gelten zunächst unverändert weiter und können ebenfalls über die A.T.U-Website tagesaktuell eingesehen werden. Quelle: A.T.U