Sollen die Stoßdämpfer gegen ein anderes Modell ausgetauscht werden, fragen Werkstätten und sogar Prüforganisationen wie selbstverständlich nach einem Gutachten. Der BILSTEIN Technical Support, verzeichnet viele solcher Anfragen, die zu den ganz typischen Anliegen zählen.
„Die gute Nachricht ist: In der Regel sind Stoßdämpfer eintragungsfrei“, klärt Mustafa Yavuz auf.
Der gelernte KFZ-Meister ist bei BILSTEIN für den weltweiten Kundendienst zuständig und verweist dabei auf §19.3 der deutschen StVZO. Danach sind Stoßdämpfer nicht eintragungspflichtig, wenn sie in den Funktionsmaßen den Serienbauteilen entsprechen.
Zunächst könnte man jetzt meinen, dass von dieser Regelung somit nur normaler Serienersatz umfasst ist – wie etwa der populäre Gasdruckstoßdämpfer BILSTEIN B4. Was viele nicht wissen: Tatsächlich weichen auch die meisten Hochleistungsstoßdämpfer nicht von den originalen Funktionsmaßen ab. Die BILSTEIN Street-Performance-Modelle B6 und B8 sind das beste Beispiel und erfordern demzufolge ebenfalls keine Eintragung.
Papiere statt Prüfstelle
Ganz vom Tisch ist das Thema ABE und Teilegutachten in vielen Fällen dennoch nicht, da die genannten Stoßdämpfer oft mit Tieferlegungsfedern verbaut werden. Letztere sind nämlich sehr wohl eintragungspflichtig und müssen nach dem Einbau abgenommen werden. Entsprechendes gilt für Komplettfahrwerke, wie sie BILSTEIN mit B12, B14, B16, der EVO Performance Line oder dem Clubsport anbietet. Hier liegen die erforderlichen Papiere jedoch stets bei. Der Clou bei den Gewindefahrwerken ist dabei der eingetragene Verstellbereich. Er gewährleistet, dass man bei einer späteren Veränderung der Tieferlegungshöhe nicht wieder zur Prüfstelle muss. Quelle: BILSTEIN