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GVA zur neuen Reparaturklausel

Veröffentlicht am 16.07.2020
 

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüße, dass sich die Fraktionen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag diese Woche auf die Einführung einer Reparaturklausel in das deutsche Designgesetz geeinigt haben. Der GVA kritisiere allerdings den vorgesehenen weitreichenden Bestandsschutz, der mehr Wettbewerb im Kfz-Ersatzteilmarkt und damit sinkende Ersatzteilpreise in eine ferne Zukunft rücken lasse.


Es sei ein fauler Kompromiss zulasten der Autofahrer

Bereits im vergangenen Jahr sei der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in den Deutschen Bundestag eingebracht wordn. Dieses enthalte u.a. eine Änderung des deutschen Designgesetzes, in das eine Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile eingeführt werde. Die Reparaturklausel nehme Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten im Ersatzteilbereich vom Designschutz aus, ohne die legitimen Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz der Designs im Neufahrzeugbereich zu berühren. Eine Öffnung des Marktes für mehr Wettbewerb könne zu spürbar sinkenden Kfz-Ersatzteilpreisen führen, das hätten Erfahrungen in anderen europäischen Staaten gezeigt. Der GVA, Vertreter von Automobilclubs und Versicherern sowie Verbraucherschützer hätten deshalb seit vielen Jahren die Einführung der Reparaturklausel gefordert.

Schon der Gesetzentwurf enthielte allerdings einen weitreichenden Bestandsschutz, der bereits eingetragene Designs von der Reparaturklausel ausnehme. Der GVA habe sich hingegen dafür eingesetzt, dass der gesamte Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile liberalisiert werden würde. GVA-Präsident Hartmut Röhl:

„Soll der Ersatzteilmarkt liberalisiert werden, ist es nicht zielführend, wenn bestehende Designrechte bis zu 25 Jahre fortgelten können. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen in ihren jüngsten Verhandlungen nicht einmal auf eine zeitliche Beschränkung des Bestandsschutzes einigen. Vielmehr wurde die Reparaturklausel jetzt Teil eines parlamentarischen Kuhhandels, dem die Interessen von 50 Mio. Autofahrern sowie vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen aus Kfz-Teilehandel und Kfz-Teileindustrie geopfert wurden.“

Die Änderung des Designgesetzes werde so nur Auswirkungen auf zukünftig einzutragende Designs haben, die Halter von bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeugen würden dagegen nicht profitieren. So werde eine vollständige Liberalisierung des Marktes erst in den 2040er Jahren erreicht werden. GVA-Präsident Hartmut Röhl:


„Durch diesen faulen Kompromiss werden die Preise für sichtbare Kfz-Ersatzteile in Deutschland mangels Wettbewerbs weiterhin zu den höchsten in Europa zählen.“

Quelle: GVA – Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.

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