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ADAC-Tipps zu TÜV, Radwechsel und Co.

Veröffentlicht am 21.04.2020
 

Der ADAC Sachsen gibt Tipps welche Termine man mit dem Auto trotz Corona einhalten sollte. In Zeiten von Corona und geltenden Ausgangsbeschränkungen bleiben viele Menschen zu Hause. Gleiches gilt für das eigene Fahrzeug. Ob ein Termin beim TÜV oder der alljährliche Räderwechsel noch in Ordnung oder vielleicht sogar ratsam sind, weiß Verkehrsexperte Thomas Kubin vom ADAC Sachsen. Er wägt die Sicherheitsaspekte während der Corona-Pandemie gegeneinander ab und erklärt auch, was man bei längerer Standzeit seines Fahrzeugs beachten sollte.


TÜV-Besuch

Thomas Kubin: „Läuft der TÜV ab, hat man normalerweise zwei Monate Zeit sein Fahrzeug vorzuführen und prüfen zu lassen. In Zeiten von Corona können Fahrzeughalter ihren TÜV-Besuch aber auch straffrei zwei Monate länger als normal hinauszögern und so auf vier Monate strecken. Zu empfehlen ist das vor allem bei Menschen, die zur sogenannten Risikogruppe zählen und besser das Haus nicht verlassen sollten. Alle anderen können regulär einen Termin mit dem TÜV vereinbaren und ihr Fahrzeug vorführen. Das verhindert auch einen terminlichen Engpass, sobald die Ausgangsbeschränkungen enden.“

Räderwechsel

Thomas Kubin: „Beim Räderwechsel raten wir vom ADAC Sachsen: Wer bisher seine Räder selbst gewechselt hat, sollte dies auch weiterhin tun. Alle anderen können wie bisher einen Termin bei ihrer Werkstadt anfragen. Die Werkstätten haben weiterhin geöffnet und bei verschlissenen Reifen sollte man den Termin auch nicht aufschieben. Wer ein Fahrzeug mit dem Baujahr 2014 oder neuer fährt, sollte auf jeden Fall die Werkstatt aufsuchen. In Fahrzeugen ab diesem Baujahr sind serienmäßig Reifendrucksensoren verbaut, die zum Teil nach dem Wechsel neu eingestellt werden müssen. Generell können und dürfen Winterreifen aber erst einmal weitergefahren werden. Lediglich bei hohen Außentemperaturen kann es passieren, dass der Bremsweg damit zunimmt.“

Reparaturen

Thomas Kubin: „Nötige Reparaturen, zum Beispiel an der Bremse oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen des Fahrzeugs, sollten in jedem Falle erledigt werden. Auch Vorgänge wie der Wechsel des Zahnriemens tragen zur langfristigen Sicherheit bei und sollten daher nicht auf die lange Bank geschoben werden. Warten können hingegen Schönheitsreparaturen wie das Ausbessern von Lackschäden und anderen Kleinigkeiten.“

Lange Standzeit

Thomas Kubin: „Eine Standzeit von einigen Wochen schadet dem eigenen Fahrzeug nicht. Zwei oder drei Wochen Stillstand erlebt das Auto allein schon, wenn man in einen längeren Urlaub fliegt oder wegen einer Verletzung das Autofahren längerfristig einstellen muss. Jedoch gibt es Kleinigkeiten, die man regelmäßig am abgestellten Fahrzeug kontrollieren sollte, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Dazu zählt gerade bei Autos, die im Freien geparkt werden, dass man regelmäßig auf Vogelkot oder Marderschäden kontrolliert. Vogelkot wirkt ätzend auf den Autolack und sollte daher umgehend entfernt werden. Marder wiederum nisten sich im Motorraum ein und neigen dazu Kabel und Schläuche anzunagen.

Um ältere Batterien vor einer Komplett-Entladung zu schützen können diese alle vier bis sechs Wochen auch einmal nachgeladen werden. In Summe ist zu sagen, dass eine Standzeit unter einem halben Jahr dem Fahrzeug nichts anhaben kann.“


Quelle: ADAC

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