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Abgelehnte Ladesäulen Förderung

Veröffentlicht am 10.02.2020
 

Autohäuser, KFZ-Betriebe und das ZDK haben empört auf die abgelehnte Finanzierungsentscheidungen für E-Ladestationen reagiert. Als Ablehnungsgrund nennt die zuständige Bundesbehörde für Verwaltungsdienste (BAV), dass sich die Autohändler bereits bei den jeweiligen Herstellern ihrer Marken sich verpflichtet haben, eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einzurichten. Die Gewährung von Fördermitteln für ohnehin einzurichtende E-Ladeeinrichtungen verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip des Haushalts der Bundesregierung. Anschließend schrieb ZDK-Präsident Jürgen Karpinski erneut an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und forderte ihn auf, die Bearbeitung von Förderanträgen durch die BAV kritisch zu prüfen. Darüber hinaus schlägt Karpinski vor:




„die Förderkriterien für die Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge so anzupassen, dass vertragliche Verpflichtungen gegenüber Automobilherstellern die Förderfähigkeit unberührt lassen“

Aus Sicht des ZDK sollte es für die Teilnahmeberechtigung keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmen Spezifikationen von seinem Hersteller erhält oder nicht oder ob es ein markenunabhängiges Unternehmen ist. Ausschlaggebend muss sein, ob das Unternehmen auf eigene Kosten eine im öffentlichen Interesse liegende Lademöglichkeit zur Verfügung stellt.

„Die Ablehnungsgründe haben zu recht für Empörung gesorgt und sind weder uns noch einem kleinen oder mittelständischen Betrieb begreiflich zu machen“, so der ZDK-Präsident.
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