Glasschaden am Auto: Kleines Steinchen – großer Ärger
Bei Schnee und Eis sorgt Rollsplitt für eine bessere Haftung des Fahrzeugs auf der Straße. Doch viele Autofahrer kennen die Kehrseite: Ein winziges Steinchen wird vom vorausfahrenden Fahrzeug hochgeschleudert und trifft die Windschutzscheibe. Durch die hohe Aufprallgeschwindigkeit entsteht ein kleiner Krater oder Riss im Glas. Jetzt gilt es, den Schaden schnell begutachten zu lassen, um einen Austausch der Scheibe möglicherweise abwenden zu können. A.T.U gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Glasschäden.
Steinschlag kann zum Sicherheitsrisiko werden
Die Windschutzscheibe von Autos ist hohen Belastungen ausgesetzt: Temperaturschwankungen, Erschütterungen und Fahrtwind. Schnell kann deshalb aus einem harmlos anmutenden Steinschlag ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko werden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand sowie eine vorausschauende Fahrweise können das Risiko eines solchen Treffers zwar verringern, doch gänzlichen Schutz gibt es nicht.
„Ein Steinschlag ist mehr als nur ein Schönheitsfehler. Kommt es zum Riss, verliert die Windschutzscheibe ihre Stabilität und damit ihre tragende Funktion für die Autokarosserie“, warnt A.T.U-Experte Christopher Lang.
Schnell sein lohnt sich
Kleinere Schäden können bei A.T.U mithilfe eines speziellen Reparaturverfahrens im Sofortservice repariert werden.
„Wer bei einem Glasschaden schnell handelt, kann oft den kostspieligen Austausch der Scheibe verhindern. Wird die beschädigte Stelle mithilfe der Steinschlag-Reparatur behoben, ist das für Teil- und Vollkaskoversicherte in der Regel kostenlos“, gibt A.T.U-Experte Lang Entwarnung.
Zudem hat die Steinschlag-Reparatur keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Die Versicherungsprämie steigt also nicht.
Bei der Steinschlag-Reparatur wird der entstandene Krater mit einem Spezialharz befüllt und versiegelt. Nach dem Aushärten mit UV-Licht und der abschließenden Politur ist die vollständige Stabilität der Scheibe wiederhergestellt – und der Schaden mit bloßem Auge kaum mehr zu erkennen.
„Für eine Reparatur der Autoscheibe müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens: Lediglich die Scheibenaußenfläche ist vom Schaden betroffen. Zweitens: Der Schaden übersteigt den Durchmesser einer Zwei-Euro-Münze nicht. Und drittens: Der Glasschaden darf weder in der Randzone der Scheibe (= 10 cm vom Glasrand), noch im direkten Fernsichtfeld des Fahrers liegen“, so Lang.
Ist keine Reparatur möglich, erfolgt der Austausch der Scheibe in Erstausrüsterqualität. Bei einem Wechsel der Windschutzscheibe muss der Autobesitzer lediglich die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung übernehmen.
Quelle: A.T.U