Rundum fit für die kalte Jahreszeit?
Während in weiten Teilen Deutschlands immer mehr Regen einsetzt und die kalten Herbsttage Einzug halten, wird es für die Autofahrer/-innen Zeit für den Wechsel auf Winterreifen. Von Oktober bis Ostern sollen diese genutzt werden – so lautet die Faustformel für die Einsatzzeit der Saisonspezialisten. Zeitiges Umrüsten empfiehlt sich. Denn spätestens wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, müssen Kraftfahrzeuge mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse ausgerüstet sein, um im Straßenverkehr betrieben werden zu dürfen. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Zusammenhang mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Winterliche Straßenverhältnisse definiert die StVO als Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte; als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten laut StVZO ab Herstelldatum 01.01.2018 nur noch solche, die das sogenannte Alpine- oder Schneeflocken-Symbol (stilisierter, dreigipfeliger Berg mit Schneeflocke an der Bergflanke) tragen.
Auch wenn die Gesetzeslage in Deutschland nur eine situative – wetterabhängige – Pflicht zur Verwendung wintertauglicher Reifen begründet, empfiehlt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn) grundsätzlich die Verwendung von Winterreifen im Winter und befindet sich damit im Einklang mit anderen Institutionen und Experten wie zum Beispiel dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Wer mit größtmöglicher Fahrsicherheit durch die kalte Jahreszeit kommen will, muss sein Fahrzeug vor allem bei Nässe und auf Schnee gut in der Spur halten und schnell abbremsen können. Zwei Sicherheitskriterien, auf die die Fahrzeugbereifung entscheidenden Einfluss hat und in denen Winterreifen regelmäßig in Tests am besten abschneiden.
Über diesen Sicherheitsaspekt hinaus gibt der Reifenfachverband den Nutzern von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Transportern) folgende Tipps:
- Reifenprofil: Winterreifen sollten mindestens eine Profiltiefe von 4 mm haben. Darin sind sich Reifenexperten einig, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen bei nur 1,6 mm liegt.
- Reifenkennzeichnung: Wer jetzt Winterreifen neu kauft, sollte darauf achten, dass sie auf der Reifenflanke vorschriftsgemäß das schon erwähnte Schneeflockensymbol tragen. Nur Reifen, die vor dem 01.01.2018 produziert wurden, dürfen bis Ende September 2024 weiterhin als Winterreifen gefahren werden, wenn sie nur die herkömmliche M+S-Kennung haben.
- Fahrzeuge mit Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS): Seit 01.11.2014 ist die Serienausstattung von Pkw mit einem RDKS gesetzlich vorgeschrieben. Wenn ein System verbaut ist, das den Reifendruck über eigene RDKS-Sensoren am Ventil oder innen an der Lauffläche direkt misst, muss beim Reifenwechsel der Fachmann ran. Denn das System ist bei jedem Reifenwechsel auf Funktion zu prüfen, zu warten und anschließend neu zu kalibrieren. Wichtig zu wissen: Auch nach ordnungsgemäß in der Servicewerkstatt ausgeführtem Reifenwechsel und RDKS-Check kann es anschließend insbesondere bei Systemen „der ersten Stunde“ (d.h. verbaut in der Anfangszeit der RDKS-Pflicht) zu batteriebedingten Sensor-Ausfällen kommen. Die RDKS-Sensorhersteller schätzen nämlich die Lebensdauer der Sensorbatterien auf etwa 5-7 Jahre und da die verbleibende Batteriekapazität bzw. -lebensdauer der Sensoren bislang technisch bedingt nicht ausgelesen werden kann, ist nur ein Funktionstest zum Zeitpunkt der Reifen- bzw. Radmontage möglich. Zeigt das System dann später eine Fehlermeldung, handelt es sich nicht um einen Werkstattfehler, sondern um normalen altersbedingten Verschleiß der Sensorbatterie.