Verbändeallianz fordert Nachbesserung an Gesetzesentwurf
Der Bundestag wird sich heute (26. September) in Erster Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs befassen. Mit dem Gesetz soll u.a. eine Reparaturklausel in das Designrecht eingeführt werden, um für karosserieintegrierte Kfz-Ersatzteile fairen Wettbewerb zu schaffen und so die Verbraucher zu entlasten. Die Verbände ADAC, GDV, GVA und vzbv halten Änderungen an dem Gesetzentwurf für zwingend notwendig, damit diese Ziele erreicht werden.
- Verbände begrüßen vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel in das deutsche Designrecht.
- In der Praxis würde der faire Wettbewerb durch Fortbestand eingetragener Designrechte ausgehebelt.
- Preise für Kfz-Ersatzteile sind auch als Folge von Hersteller-Monopolen seit 2013 um fast 30 Prozent gestiegen.
Designschutz soll bei Neufahrzeugen den Wettbewerb um das in der Gunst der Kunden attraktivste Äußere eines Fahrzeugs sichern und ist dort daher legitim und wichtig. In Deutschland haben Fahrzeughersteller darüber hinaus die Möglichkeit, Rechte an eingetragenen Designs ihrer Fahrzeuge auch im Ersatzteilbereich durchzusetzen – dann allerdings zum Nachteil von Wettbewerb und Verbrauchern. Da die Form eines Ersatzteils durch das zu auszutauschende Teil vorgegeben ist, kann es dafür schließlich keine Designalternativen geben. Auf dem Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten wird damit vielmehr die ursprüngliche Intention des Designschutzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt: Denn anstatt Wettbewerb zu fördern, wird dem jeweiligen Fahrzeughersteller ein Monopol im Ersatzteilmarkt ermöglicht.
Die Auswirkungen dieses Monopols sind nicht nur ungewöhnlich hohe Gewinnmargen bei sichtbaren Ersatzteilen, sondern auch den Preissteigerungen sind keine Grenzen gesetzt. Pkw-Ersatzteile wie Rückleuchten, Motorhauben und Windschutzscheiben sind erneut deutlich teurer geworden: Wie eine Untersuchung der deutschen Versicherer zeigt, stiegen die Preise von August 2018 bis August 2019 im Schnitt um 4 Prozent. Seit 2013 stiegen die Kosten für Ersatzteile um fast 30 Prozent, während die Inflationsrate um knapp 9 Prozent stieg.
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V (GVA), sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßen, dass mit dem nun dem Bundestag vorliegenden Kabinettsbeschluss vom 15. Mai 2019 von der europarechtlich eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, eine Reparaturklausel in das deutsche Designrecht einzuführen. Die Reparaturklausel ermöglicht, dass auch andere Unternehmen als der jeweilige Fahrzeughersteller sichtbare Kfz-Ersatzteile produzieren und vertreiben können. Deutschland würde damit zahlreichen europäischen Staaten folgen, die diesen Schritt längst vollzogen haben. Dort können Verbraucher bereits von wettbewerbskontrollierten Ersatzteilpreisen profitieren.
Leider werde laut der Verbändeallianz der vorliegende Gesetzentwurf jedoch dem Anspruch, fairen Wettbewerb zu schaffen und Verbraucher zu entlasten, nicht gerecht. Nach derzeitigem Entwurf gelten bisher eingetragene Designschutzrechte bei sichtbaren Ersatzteilen für bis zu 25 Jahre fort, so dass der Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin gezwungen sein würde, die meist teureren sichtbaren Ersatzteile der Automobilhersteller zu kaufen. Erst im Jahr 2045 würde freier und fairer Wettbewerb im gesamten Markt für sichtbare Ersatzteile ermöglicht werden.
Der ADAC, der GDV, der GVA sowie der vzbv fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Gesetzentwurf nachzubessern, damit die Reparaturklausel möglichst zügig für den gesamten Fuhrpark gilt. Der im Gesetzentwurf enthaltene umfassende Bestandsschutz bereits eingetragener Desings sollte daher für Reparaturzwecke durch eine Stichtagsregelung auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum begrenzt werden. Nur das schafft in absehbarer Zukunft Rechtssicherheit und ermöglicht zügig freien Wettbewerb zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Quelle: GVA – Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.