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Hardware-Nachrüstung für Kommunalfahrzeuge

Veröffentlicht am 03.12.2018
 

Hardware-Nachrüstung für Kommunalfahrzeuge kann beginnen – BMVI publiziert Förderrichtlinie

Das Bundesministerium für Straßenverkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt ab dem 1.1.2019 rund 100 Millionen Euro zur Hardware-Nachrüstungen für Kommunalfahrzeuge zur Verfügung.


Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde diese Woche publiziert. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer informiert:

Schwere Kommunalfahrzeuge wie Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge sind ständig in Städten auf Achse. Hardware-Nachrüstungen bei solchen Kommunalfahrzeugen sind wirkungsvoll, weil diese Fahrzeuge relativ hohe Fahrleistung in Innenstädten absolviere, Und der Bauraum ist gegeben. Durch Hardware-Nachrüstung der Kraftfahrzeuge lassen sich so weit wie 85 % NOx einsparen.“ Förderfähig ist die Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen durch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, wie zum Beispiel Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge,

  •  die in 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter berechtigt sind und die
  • die, die in der Förderrichtlinie festgelegten bautechnischen Anforderungen erfüllen.

Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen sein. Damit wird garantiert, dass die Einsparziele in Höhe von 85 % auch im Realbetrieb erreicht sein. Das BMVI hat dafür technische Anforderungen durchgeführt.

Die Anträge für Nachrüstsysteme vermögen damit von diesem Zeitpunkt an beim KBA bereitgestellt sein. Förderberechtigt sind: Gebietskörperschaften, kommunale Betrieb sowie öffentliche und private Unternehmen, die als Dienstleistungserbringer für kommunale Betriebe handeln. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die entsprechende Kommune antragsberechtigt.

Der Aufwand für eine Hardware-Nachrüstung betragen 15.000 bis 30.000 Euro pro Kfz. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Pro Kraftfahrzeug ist der auf einen Höchstbetrag von 15.000 Euro für eine Antrag bis zum 31. Mai 2019 bzw. auf einen Höchstbetrag von 12.000 Euro bei einer Anfrage ab dem 01. Juni 2019 begrenzt. In der Zeit 2019 und 2020 sein rund 100 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Deutschlandweit sind rund 75.000 Kraftfahrzeuge über 3,5 t bei den Kommunen angemeldet. Davon entspricht der weitaus größere Teil nicht die neueste Schadstoffstufe Euro VI.


Bild: Pixabay

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