Fahrzeugvernetzung: GVA fordert diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten und zum Kunden
Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) weist auf die dringende Notwendigkeit hin, einen geeigneten legislativen Rahmen zu schaffen, der die Fahrzeugvernetzung wettbewerbs- und verbraucherfreundlich gestaltet. Grundlage und Voraussetzung für jegliches Geschäft im Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt ist ein fairer Zugang sowohl zum Kunden im Fahrzeug als auch zum Fahrzeug selbst. Der GVA bekräftigte seine dementsprechenden Forderungen anlässlich eines Gesprächs zur Mobilität in Berlin, zu dem mehrere Verbände – u.a. der GVA – gemeinsam geladen hatten.
Fahrzeugvernetzung wettbewerbs- und verbraucherfreundlich gestalten!
Dienstleistungen rund um die Mobilität werden den zukünftigen Kfz-Aftermarket entscheidend prägen. Dabei gilt: Nur wer einen geeigneten Zugang zum Kunden im Fahrzeug und zum vernetzten Fahrzeug hat, kann im Wettbewerb bestehen. Gefahren für den Wettbewerb erwachsen besonders aus herstellerseitig verbauten, proprietären Telematiksystemen in Fahrzeugen, die – selbst wenn der Autofahrer es möchte – herstellerunabhängigen Anbietern entsprechender Dienstleistungen keinen Zugang zu den gewonnenen Daten und zu den Ressourcen des Fahrzeugs ermöglichen. Dadurch drohen nicht nur Monokulturen der Hersteller in den digitalen Systemen der Fahrzeuge, die Innovationen ausbremsen, sondern gleichzeitig würde der Wettbewerb im Reparatur- und Servicemarkt stark gefährdet, denn Unternehmen des freien Marktes könnten abgeschnitten vom Datenstrom keine entsprechenden Services und Produkte anbieten.
Vom EU-Gesetzgeber wurden bereits in der eCall-Verordnung Ziele aufgestellt, wonach die Wahlfreiheit der Kunden und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet, Innovationen gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen IT-Branche gestärkt werden sollen. Von den Fahrzeugherstellern bislang vorgeschlagene Lösungen, die keinen direkten Zugriff auf die Daten im Fahrzeug für die Unternehmen des freien Marktes vorsehen, leisten das nicht, da sie unabhängige Marktteilnehmer stark diskriminieren. Daher muss aus Sicht des GVA der Gesetzgeber dringend handeln und einen geeigneten legislativen Rahmen schaffen. Um die vom EU-Gesetzgeber definierten Ziele zu erreichen, ist es unabdingbar, dass die Kommunikation zum Fahrzeug und zum Fahrer bidirektional möglich sein muss und zwingend über eine Offene Telematik Plattform (OTP) im Fahrzeug erfolgt.
Quelle: GVA