Die Digitalisierung im Kfz-Gewerbe schreitet voran
Um die Vorteile nutzen zu können, setzt das eine leistungsfähige Infrastruktur voraus. Dazu gehört der flächendeckende Internetzugang mit Bandbreiten im Gigabit-Bereich. Und für die vernetzte Mobilität ein 5G-Funknetz ohne Funklöcher. „Hier haben wir in Deutschland noch einen erheblichen Nachholbedarf. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert zu handeln und in die Zukunft zu investieren“, sagte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk bei der Eröffnung der 46. Bundestagung des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes in Frankfurt am Main. Sie stand unter dem Motto „Wir können auch digital.“. Vor rund 450 Verbandsvertretern wies er darauf hin, dass die Kfz-Betriebe immer stärker abhängig von digitalen Daten seien. Diese würden insbesondere im Service für Reparatur und Wartung benötigt. Mit der neuen europäischen Typgenehmigungs-Verordnung (EU) 2018/858 sei hier ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Dort wurde festgelegt, dass die Hersteller für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig von der Emissionsklasse, sämtliche Informationen für Diagnose, Instandhaltung, Neuprogrammierung oder Neuinitialisierung über das Internet bereitstellen müssen. „Das ist echter digitaler Mehrwert für unsere Betriebe“, betonte Hülsdonk. In seiner Rede setzte er sich außerdem dafür ein, die Zusammenarbeit des Kfz-Gewerbes mit dem Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk zu vertiefen. Dies sei nicht nur vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels sinnvoll.
Als Gastredner ging Oliver Wittke, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium, auf die vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Digitalisierung ein. So sei das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk Teil der Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“, die vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert werde mit dem Ziel, die Transformation der mittelständischen Betriebe in die digitale Zukunft zu begleiten. Zur Diesel-Diskussion merkte Wittke an, dass ohne diese ausgereifte, sparsame Antriebstechnologie die ambitionierten Klimaschutzziele nicht zu erreichen seien. Eine Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen sei etwa bei kommunalen Fahrzeugen, Kleintransportern und Bussen sinnvoll. Bei der vom ZDK geforderten Nachrüstung der Diesel-Pkw mit Hardware wies er auf das Problem der dafür notwendigen Finanzierung hin und stellte die mögliche Förderung aus Steuermitteln in Frage. ZDK-Präsident Jürgen Karpinski mahnte hingegen noch einmal dringend die Notwendigkeit einer Nachrüstregelung an, die Rechtssicherheit für nachrüstwillige Kunden und Kfz-Betriebe schaffe. Die Technik dafür sei vorhanden, die Zulieferer stünden bereit, die Wirksamkeit der Nachrüstsysteme sei durch Tests nachgewiesen. Bei rund 350 000 kaum verkäuflichen Euro 5-Diesel-Pkw im Handel im Wert von rund fünf Milliarden Euro sei die Politik gefordert, hier endlich auch im Sinne der unter Druck stehenden mittelständischen Betriebe eine Lösung anzubieten.
Quelle: ZDK