Wegekostengutachten zur Berechnung der Lkw-Maut liegt vor
Das Bundesverkehrsministerium hat ein neues Wegekostengutachten 2018-2022 zur Berechnung der Lkw-Maut erstellen lassen. Auf der Basis der ermittelten Wegekosten werden Mauteinnahmen in Höhe von durchschnittlich 7,2 Mrd. Euro im Jahr prognostiziert. Das sind jährlich durchschnittlich 2,5 Mrd. Euro mehr als im laufenden Prognosezeitraum 2014-2017, die für Investitionen in die Straßeninfrastruktur zur Verfügung stehen werden. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ab dem 01.07.2018.
Bundesminister Andreas Scheuer:
„Die Milliarden an Mehreinnahmen durch die Lkw-Maut fließen direkt in den Ausbau unseres Straßennetzes. Wir werden die Mauteinnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr auf alle Regionen Deutschlands verteilen. Das ist viel besser als erwartet und sehr erfreulich, weil es uns allen zugute kommt.“
Nach EU-Recht müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Gebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Durch so genannte Wegekostengutachten werden diese Kosten in regelmäßigen Abständen ermittelt. Das neue Wegekostengutachten 2018-2022 führt die Methodik des zurückliegenden Wegekostengutachtens für die Jahre 2014-2017 fort. Neben der Berechnung der Infrastrukturkosten werden die externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung ermittelt und ein einheitlicher kalkulatorischer Zinssatz festgelegt.
Auf der Grundlage der neuen Wegekostenrechnung sollen schnellstmöglich das Bundesfernstraßenmautgesetz angepasst und die neuen Mautsätze festgesetzt werden. Laut Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Mautsätze auf Grundlage der neuen Wegekostenrechnung anzupassen.
Scheuer:
„Unter anderem sollen Elektro-Lkw ab dem 1. Januar 2019 von der Lkw-Maut befreit werden. Dies ist ein großer Anreiz für Transport-Unternehmen, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen.“
Das neue Wegekostengutachten finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.bmvi.de/wegekostengutachten2018<
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur