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Schiedsstellen: Weniger zu schlichten

Veröffentlicht am 16.03.2018
 

Sieben Prozent weniger Schlichtungen

Rund sieben Prozent weniger Anträge sind im vergangenen Jahr bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen eingegangen. Das ergab die ZDK-Bilanz 2017.


Damit ist die Zahl der Anträge zum vierten Mal in Folge gesunken. Von den insgesamt 9 805 Anträgen (10 537 in 2016) wurden 90,2 Prozent (8 846) im Vorverfahren auf direktem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt.

Lediglich 959 Anträge (9,8 Prozent) gelangten vor eine Schiedskommission. Davon endeten 404 Fälle (42,1 Prozent) mit einem Vergleich. In 147 Fällen (15,3 Prozent) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 206 Fällen (21,5 Prozent) gegen ihn. Die restlichen 202 Verfahren (21,1 Prozent) waren bis zum Jahresende 2017 noch nicht abgeschlossen gewesen.

Die mit Abstand meisten Anträge (8 161 oder 83,2 Prozent) bezogen sich auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen (3 348), unsachgemäße Arbeit (3 358) sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten (2 338).

Bei den insgesamt 1 644 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel (1 269) mit weitem Abstand ganz oben auf der Liste, gefolgt von Unfallschäden (116). Fast keine Bedeutung mit nur 22 Fällen hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.

„Die weiter zurückgehende Zahl der Anträge zeigt, dass sich die Zufriedenheit der Kunden mit dem Autohaus und der Werkstatt des Vertrauens offenbar weiter gesteigert hat“, betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. „Wenn es aber mal hakt, können sich Verbraucher und Innungsbetriebe auf die kompetente Schlichtung der Schiedsstelle verlassen.“

Das gilt auch für die unbürokratische Regelung des Problems ohne Verhandlung im Vorverfahren. Kommt es zur Verhandlung, befassen sich je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) mit dem Fall. Den Vorsitz der Schiedskommission hat ein zum Richteramt befähigter Jurist.

Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen kommt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation hinzu. Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses. Die Anrufung ist mit einem Formblatt unkompliziert. Zu finden ist es auf der Internetseite kfz-schiedsstellen.de. Dort sind die Schiedsstellen nach Bundesländern gelistet.

Den kostenlosen Service der Streitbeilegung können alle Kunden nutzen, die einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung ihr Vertrauen schenken. Zu erkennen sind die Betriebe am blau-weißen Meisterschild.


Quelle: ZDK

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