Mit MAHA auf der sicheren Seite
Mit der „Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments vom 3. April 2014 wurden europaweit einheitliche Mindestanforderungen für die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung definiert. Diese tritt am 20. Mai 2018 in Kraft, gibt jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Prüfgeräte, die ihr nicht entsprechen, über einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren zuzulassen. Neu ist an der Richtlinie die mögliche und empfohlene Anwendung eines Radspieldetektors im Prüfablauf, der allerdings bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Der Allgäuer Werkstattausrüster MAHA bietet bereits heute entsprechende Lösungen, um künftig Fahrzeugprüfungen konform dieser Richtlinie durchführen zu können.
Aus der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments ergeben sich zum 20. Mai 2018 einige Änderungen, die rechtzeitig berücksichtigt werden sollten, um spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist den gestellten Anforderungen gerecht werden zu können. Werkstätten und Prüforganisationen sollten besser nicht zögern und fristgerecht das passende Equipment anschaffen.
Künftig gilt es beim Prüfvorgang im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben einiges zu beachten: wenn bei der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung Mängel und Verschleiß von sicherheitsrelevanten Komponenten wie Lenkung, Achsen, Aufhängung etc. mithilfe eines Radspieldetektors geprüft werden, muss dieser spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist den Mindestanforderung der Richtlinie 2014/45/EU Anhang III entsprechen.
Der verwendete Radspieldetektor muss mit zwei kraftgetriebenen Prüfplatten ausgestattet sein, die sowohl in Längs- als auch in Querrichtung entgegengesetzt voneinander bewegt werden können. Geräte mit nur einer Prüfplatte sind gemäß der Richtlinie spätestens ab Mai 2023 nicht mehr zulässig. MAHA-Achsspieltester besitzen grundsätzlich zwei Prüfplatten und gewährleisten dadurch eine hohe Prüfeffizienz. Gerade bei moderner Einzelradaufhängung, bei denen die Schräglenker der Achskonstruktion oft gegeneinander verspannt eingebaut werden, bieten die Achsspieltester aus Haldenwang dem Prüfer die notwendige Flexibilität, um auch diese Lagerstellen zuverlässig im belasteten Zustand überprüfen zu können.
Für die Prüfung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind außerdem ein Gesamt-Verfahrweg jeder Prüfplatte von mindestens 95 mm, sowie eine Verfahrgeschwindigkeit zwischen 5 cm/s und 15 cm/s vorgeschrieben. Auch diese Vorgaben werden von den MAHA-Radspieldetektoren mit entsprechender Konfiguration problemlos erfüllt.
Quelle: MAHA