Der GVA begrüßt die Aufnahme der Reparaturklausel im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.
Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt, dass sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt haben, in einer gemeinsamen Regierung von der Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen, eine Reparaturklausel in das Designrecht einzuführen. Mit der Reparaturklausel würde der Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile liberalisiert, was zu mehr Wettbewerb und damit zu sinkenden Preisen für Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Stoßfänger, Scheinwerfer oder Rückleuchten führen könnte. Der GVA, der sich seit Jahren für die Einführung der Reparaturklausel einsetzt, wird sich beim Zustandekommen einer Großen Koalition weiterhin auch für die schnellstmögliche Umsetzung der von den Parteien verabredeten Änderungen im Designrecht engagieren.
Von der Einführung dieser Reparaturklausel würden die Verbraucher und der Mittelstand profitieren
Der GVA kritisiert seit Jahren, dass Fahrzeughersteller in Deutschland im Segment der sichtbaren Karosserie- und karosserieintegrierten Ersatzteile die Möglichkeit haben, auf Kosten der Autofahrer
von einem Monopol zu profitieren, wenn sie für diese Produkte ein Design anmelden. Denn das hat massive Folgen, wie GVA-Präsident Hartmut Röhl erläutert:
„Damit werden bislang die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteilmarktes von einem wichtigen Produktsegment ausgeschlossen, in dem rund 25 bis 30 Prozent des Gesamtumsatzes im Kfz-Ersatzund Verschleißteilmarkt erzielt werden. So werden nicht nur Arbeitsplätze bei Kfz-Teileherstellern, dem freien Kfz-Teilegroßhandel und freien Werkstätten gefährdet sowie Investitionen verhindert, sondern darüber hinaus müssen Autofahrer mehr für diese Ersatzteile zahlen als bei funktionierendem Wettbewerb nötig wäre.“
Die Einführung der Reparaturklausel in das deutsche Designrecht würde den Ersatzteilmarkt für Wettbewerb öffnen, während die legitimen Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz der Designs ihrer Neufahrzeuge unberührt blieben. GVA-Präsident Hartmut Röhl:
„Wir begrüßen, dass die Verhandler der Großen Koalition in Sachen Designrecht etwas Positives für den Wettbewerb, für die Verbraucher und für den Mittelstand tun möchten. Mit der Einführung der Reparaturklausel würde die neue Bundesregierung einen Schritt vollziehen, den viele andere Staaten Europas bereits gemacht haben und der in diesen Ländern mehr Wettbewerb ermöglicht, was für gewöhnlich auch zu sinkenden Ersatzteilpreisen führt.“
Quelle: GVA