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Rechtssicherheit durch Dieselnachrüstung

Veröffentlicht am 11.12.2017
 

ZDK fordert Rechtssicherheit für Autofahrer und Handel durch Nachrüstung

In der aktuellen Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in einem Positionspapier Rechtssicherheit für Autofahrer und Handel durch Nachrüstung geeigneter Hardware.


In einem Positionspapier des ZDK-Vorstands heißt es, dass eine Nachrüstung dafür geeigneter Diesel-Fahrzeuge auf freiwilliger Basis anzustreben sei.

Dies werde zur deutlichen Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes beitragen.

„Nun müssen schnellstmöglich die Rahmenbedingungen für solche freiwilligen Maßnahmen definiert und Anreize zur möglichst flächendeckenden Umsetzung durch die Kfz-Halter geschaffen werden“, so der ZDK-Vorstand.

Auch müsse zur Ausräumung der verbreiteten Angst vor Fahrverboten rechtssicher gewährleistet sein, dass derart nachgerüstete Dieselfahrzeuge jetzt und in Zukunft überall frei von Beschränkungen im Verkehr bewegt werden dürfen.

Bloße Software-Updates reichen nach Ansicht des ZDK für eine signifikante Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes nicht aus. Grundlage einer Nachrüstverordnung sei die Feststellung der technischen Machbarkeit bei der deutlichen Mehrheit der Diesel-Bestandsfahrzeuge ab der Emissionsklasse Euro 5 und älter, heißt es in dem Positionspapier. Hierfür sei die Kooperation der Automobilhersteller mit den Zulieferern durch Bereitstellung von technischen Daten, Informationen und möglicherweise verfügbaren Bauteilen unabdingbar.

Ein wirksamer Anreiz für die Fahrzeughalter wäre laut dem ZDK die Förderung der Nachrüstung aus einem Fonds, der sich aus öffentlichen Mitteln und idealerweise auch aus freiwilligen finanziellen Beiträgen der Automobilhersteller speise, wie dies bereits beim Unterstützungsfonds für die Kommunen praktiziert werde.

„Im Interesse einer breiten Umsetzung der Nachrüstung muss gewährleistet sein, dass der Halter unter dem Strich den geringeren Teil der Kosten für die Nachrüstung seines Dieselfahrzeugs selbst zu tragen hat“, so der ZDK-Vorstand.

Die Bereitschaft zur Kostenbeteiligung bei den Diesel-Besitzern ist offenbar vorhanden. Dazu hatten sich 46 Prozent der im DAT-Diesel-Barometer (Oktober 2017) befragten Verbraucher bereit erklärt.

Nach Ansicht des ZDK-Vorstands sollte eine Nachrüst-Förderung mit dem Fahrzeug verknüpft und nicht auf private Halter beschränkt sein. Denn der durch nicht verkäufliche Dieselfahrzeuge zum Teil existenziell betroffene Automobilhandel dürfe hier nicht diskriminiert werden.

„Die Autohändler sind Garanten dafür, dass Hunderttausende gebrauchter Lagerfahrzeuge mit Dieselmotor schnell nachgerüstet werden“, so der ZDK-Vorstand.

Gleiches gelte sinngemäß für die fast ausschließlich dieselbetriebenen Fahrzeugflotten des Handwerks und anderer Gewerbetreibender.


Quelle: ZDK

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