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Motorsoftware bei der Hauptuntersuchung

Veröffentlicht am 25.10.2017

KÜS Trend-Tacho befragten Autofahrer bei Sommerreifen, 112 Euro sind es bei Winterreifen. Beim Neuwagenkauf kann ein zweiter Reifensatz durch die enthaltenen Reifendrucksensoren bis zu 200 Euro teurer werden.

 

KÜS: Prüfung zulässiger Motorsoftware bei der Hauptuntersuchung

Nachdem bei einigen Modellen des Volkswagenkonzerns festgestellt wurde, dass die Stickoxidwerte (NOx) bei Dieselmotoren nicht den vorgegebenen Grenzwerten entsprachen, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge angeordnet. In einem bestimmten Zeitraum muss unter anderem die Umprogrammierung des Motorsteuergerätes vom autorisierten Fachhändler durchgeführt werden.


Bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen kann jetzt bei einer Vielzahl der Modelle aus dem Volkswagenkonzern die ordnungsgemäße, im vorgeschriebenen Zeitraum, also ab Beginn der Rückrufaktion 18 Monate, durchgeführte Umprogrammierung überprüft werden. Darauf macht die Kfz-Prüforganisation KÜS aufmerksam. Aktuell werden u. a. mit dem HU-Adapter bei den Fahrzeugen VW Amarok, Audi A4, A5, A6 und Q6 sowie beim Seat Exeo die Umrüstungen überprüft. Die FSD, Fahrzeugsystemdaten GmbH, bei der unter anderem die Prüforganisationen Gesellschafter sind, liefert die Daten hierzu. Technisch ist der Vorgang eine Diagnoseabfrage zum Auslesen der im Fahrzeug installierten Softwarevariante. Diese Maßnahme ist nach ISO 15031 standardisiert.

Bei der Überprüfung können verschiedene Auffälligkeiten deutlich werden. So kann das Motormanagement nicht vorschriftsmäßig sein, das Fahrzeug hat also nicht an der Rückrufaktion teilgenommen und besitzt noch die alte Softwarevariante. Möglich ist auch, dass das Fahrzeug nach der Teilnahme am Rückruf wieder die alte Softwarevariante besitzt, es besteht der Verdacht auf Manipulation. Es kann auch sein, dass eine Abfrage der Softwaredaten nicht möglich ist. Dann besteht ebenfalls der Verdacht auf Manipulation.

Die Diagnose eines auffälligen Motormanagements kann auch einen anderen Grund haben. Eine Leistungssteigerung durch sogenanntes Chiptuning kann hierfür ursächlich sein. In diesem Fall überprüfen die Prüfingenieure der KÜS in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, ob diese Änderung eingetragen ist.

Wenn die Umrüstung im Serviceheft eingetragen ist, soll dieses sicherheitshalber zur Hauptuntersuchung mitgebracht werden.

Alle aufgeführten Mängel können als „erheblich“ eingestuft werden, damit wird die Plakette der Hauptuntersuchung verweigert. Sie gilt dann als nicht bestanden.

Mit der Durchführung dieser Überprüfung wird eine Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes flankiert. So kann auch beim Verkauf des Fahrzeuges eine korrekte Bestandsaufnahme mitgeliefert werden. Mit ihrer Tätigkeit unterstützen die Prüfingenieure der KÜS alle an dieser Maßnahme Beteiligten und leisten damit auch einen aktiven Verbraucherschutz.


Quelle: KÜS

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