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Nachrüst-Verordnung für Diesel

Veröffentlicht am 24.10.2017
 

Eine nationale Nachrüst-Verordnung für ältere Diesel-Pkw und Kleintransporter hat ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk gefordert.

Vor rund 450 Branchenvertretern auf der ZDK-Bundestagung in Berlin sagte er, dass sich Fahrverbote nur verhindern ließen, wenn es nachhaltig wirksame Perspektiven bei der Nachrüstung gäbe.


Praxistests hätten gezeigt, dass es möglich sei, einen Stickoxidausstoß von weniger als 80 Milligramm pro Kilometer und damit Euro 6-Niveau zu erreichen. Und viele Hersteller hätten die Teile dafür offensichtlich bereits im Regal.

Diese Verordnung müsse eine weitere notwendige Konsequenz aus dem Abgas-Skandal sein, nachdem bereits die Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) zum 1. Januar 2018 wieder verpflichtend eingeführt werde.

ZDK-Präsident Jürgen Karpinski wies darauf hin, dass die Neuzulassungen von Diesel-Pkw im September um 21,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen seien – ein klares Ergebnis der Verunsicherung der Verbraucher durch die Diskussion um drohende Fahrverbote.

Auch im Gebrauchtwagen-Geschäft seien inzwischen Bremsspuren zu sehen. Rund 300 000 Euro 5-Diesel würden sich zurzeit bei den Händlern die Reifen plattstehen – mit einem Wert von rund 4,5 Milliarden Euro.

Durch Leasing-Rückläufer drohe dem Handel weiteres Ungemach. So befürchteten rund 82 Prozent der markengebundenen Händler, dass Diesel-Rückläufer aus Leasingverträgen in den nächsten zwei Jahren zu einem existenziellen Risiko für das eigene Unternehmen werden könnten.

Die Hardware-Nachrüstung diene der Umwelt und trage zur Stabilisierung der Fahrzeugwerte bei. „Das ist nicht nur für die Autobesitzer, sondern ganz besonders auch für unsere Betriebe lebenswichtig“, so Karpinski.

Als Gastredner beklagte VDA-Präsident Matthias Wissmann einen massiven Angriff auf die individuelle Mobilität in der öffentlichen Debatte, dem sich die gesamte Automobilbranche entgegenstellen müsse. Auf die Diesel-Diskussion bezogen betonte er das gemeinsame Ziel, Fahrverbote zu vermeiden, und dankte dem Kfz-Gewerbe für dessen Einsatz pro individueller Mobilität in schwierigen Zeiten.

In seinen weiteren Ausführungen ging der VDA-Präsident auf den hohen Ressourceneinsatz der Automobilindustrie für Forschung und Entwicklung ein: „Die deutsche Automobilindustrie steht für 35 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen (F&E) der deutschen Industrie. Weltweit haben die deutschen Hersteller und Zulieferer 2015 rund 39 Milliarden Euro in F&E investiert. Sie stemmen ein Drittel der gesamten weltweiten F&E-Ausgaben der Automobilbranche. Damit sind sie Spitzenreiter noch vor ihren japanischen und amerikanischen Wettbewerbern.

Die F&E-Investitionen richten sich zum einen auf die Möglichkeiten des Verbrenners. Zu den faszinierenden Zukunftsoptionen gehört es, ihn eines Tages mit klimaneutralen Kraftstoffen zu betreiben. E-Fuels werden auf Basis regenerativer Energiequellen, wie Sonne oder Wind, produziert. Sie binden bei ihrer Produktion die CO2-Menge, die bei ihrer Verbrennung freigesetzt wird. Experten gehen davon aus, dass E-Fuels einen wichtigen Beitrag leisten können zu einem langfristig klimaneutralen Verkehr.

Zugleich ist auch der Umstieg auf die Elektromobilität in vollem Gange. Sie bildet einen Schwerpunkt unserer F&E-Investitionen. Bis 2020 werden dafür rund 40 Milliarden Euro aufgewendet und die deutschen Automobilhersteller werden ihr Modellangebot an E-Autos mehr als verdreifachen – von derzeit 30 Modellen auf knapp 100. In Westeuropa sind die deutschen Anbieter mit einem E-Marktanteil von 52 Prozent führend.“

Weitere Themen auf der Bundestagung waren alternative Antriebe, technische Fahrzeugüberwachung, internetbasierte Kfz-Zulassung, die zukünftige Rolle des Autohandels und die Nachwuchsgewinnung. Dazu setzte Autor und Strategieberater Sascha Lobo nachdenkenswerte Akzente unter der Überschrift „Die Generation Z in ihrer hyper neuen Arbeitswelt“.


Quelle: ZDK

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