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Reifenauswahl ohne Herstellerempfehlung

Veröffentlicht am 30.05.2017
 

Pkw-Reifenwechsel: Modellauswahl ist nicht beschränkt auf Herstellerempfehlungen

Pkw-Für die Mehrheit der deutschen Autofahrer naht die Zeit zur Umrüstung ihrer Pkw auf Sommerreifen, denn rund vier Fünftel der Fahrzeughalter setzen in punkto Bereifung regelmäßig auf Saisonspezialisten.


Oft stellt sich dann die Frage: Mit welchem Neureifenmodell soll ich die abgefahrenen Schluppen der vergangenen Sommersaisons ersetzen? Hier sind Entscheidungshilfen gefragt.
Immer mehr Reifenhersteller sind in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, Reifenmodelle, die in der automobilen Erstausrüstung verbaut werden, für das Ersatzmarktgeschäft mit herstellerspezifischen Kennzeichnungen zu versehen; z.B. MO bei Mercedes oder Sternmarkierung bei BMW. Von den Automobilherstellern wurden diese Produkte für bestimmte Kfz-Modelle getestet und freigegeben; diese werden herstellerseits auch für den Fall eines Reifenwechsels empfohlen.

Viele Autofahrer glauben deshalb, ihr Fahrzeug dürfe nur mit den entsprechend gekennzeichneten Reifen ausgerüstet werden. Doch das ist ein Irrtum: „Seit dem Jahr 2000 ist in Deutschland die Reifenfabrikatsbindung aufgehoben“, sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn). Nach geltender Rechtslage sind
alle mit einem E/ECE-Kennzeichen versehenen und damit typengenehmigten Reifen an einem Kraftfahrzeug zulässig, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie entsprechen in Dimension sowie Last- und Geschwindigkeitsindex den vom Fahrzeughersteller im Rahmen der EG-Übereinstimmungsbescheinigung freigegeben Reifen bzw. ihr Last- und/oder Geschwindigkeitsindex entspricht den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs.

„Alle Angaben der Fahrzeughersteller, die sich auf die von ihnen getesteten, freigegeben und entsprechend
herstellerspezifisch gekennzeichneten Reifen beziehen, haben somit ‚lediglich‘ Empfehlungscharakter“,
erläutert der Verbandsexperte, betont dabei aber ausdrücklich: „Niemand wird
daran gehindert, den Empfehlungen der Fahrzeugproduzenten in Bezug auf die Reifen mit ihrem
Herstellerkennzeichen Folge zu leisten. Im Gegenteil: Der Hinweis, dass diese in besonderer Weise
auf das Fahrzeug abgestimmt sind, gehört zur Beratung im Reifenfachbetrieb dazu.“

Dennoch gilt grundsätzlich, dass OE-Markierungen weder eine Reifenfabrikatsbindung darstellen noch dass die Verwendung nicht herstellermarkierter Reifen Einschränkungen in punkto Sicherheit
oder Gewährleistung nach sich zieht. Die Reifenhersteller haben das auf Bitte des Reifenfachverbandes in einem offiziellen Statement vom vergangenen Herbst ausdrücklich erklärt.

Sonderfall: Fahrzeuge mit Allradantrieb!

Jede Regel hat ihre Ausnahme – und die kann in diesem Fall Fahrer sportlich-geländegängiger Fahrzeuge betreffen. Es gibt nämlich Fahrzeuge mit Allradantrieb (AWD, 4×4, 4WD), die mit unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse ausgestattet sind; der Fachmann nennt das „achsweise Mischbereifung“. Mischbereifte Fahrzeuge sind entweder bereits beim
Automobilhersteller so vom Band gerollt oder wurden später mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) auf entsprechende Kombinationen umgerüstet. Werden sie beim Reifenersatz auf Fabrikate
umgerüstet, die vom Fahrzeug- oder Radhersteller in diesem Kontext nicht freigegeben sind, kann das zu Problemen führen. Zwar hat die Europäische Reifen- und Felgen-Sachverständigenorganisation ETRTO für den Abrollumfang von Reifen grundsätzlich zulässige Fertigungstoleranzen zwischen +1,5 und -2,5 Prozent festgelegt, doch die Fahrwerkregelsysteme der Fahrzeughersteller (wie z.B. DSC, die dynamische Fahrstabilitätskontrolle von BMW) sind meist so eingestellt, dass sie schon bei geringeren Abweichungen zwischen Vorder- und Hinterachse – ab etwa einem Prozent – zu regeln beginnen. Mit der Folge, dass am Armaturenbrett permanent Warnlämpchen leuchten und die Fahrer in der Werkstatt die neuen Reifen reklamieren.

„Für den Reifenfachhandel heißt das: In Fällen, in denen ein Fahrzeug mit Allradantrieb und unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse auf ein Reifenfabrikat umgerüstet werden soll, das nicht bereits vom Fahrzeug- oder Radhersteller freigegeben ist, wird vorab unbedingt eine Freigabe vom Hersteller des gewählten Reifenmodells benötigt!“, erläutert Hans-Jürgen Drechsler und hebt hervor, dass alle Mitgliedsunternehmen des Fachverbandes entsprechend informiert sind.

Bei der Suche eines spezialisierten Reifenservicebetriebes hilft der Reifenfachverband auf seiner Website weiter: Unter www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher können interessierte Autofahrer
durch Eingabe ihrer Postleitzahl die Fachhändler in ihrer Nähe aus der Mitgliederdatenbank des Verbandes selektieren. Die Trefferquote ist hoch, denn rund 80 Prozent der Reifenhandels- und -werkstattbetriebe in Deutschland sind im BRV organisiert!


Quelle: Bundesverband Reifenhandel

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