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Forderungen an künftige Bundesregierung

Veröffentlicht am 18.05.2017
 

Die Rechtssicherheit für Autofahrer bei der Nutzung ihrer Dieselfahrzeuge steht ganz oben im Forderungskatalog des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) an die zukünftige Bundesregierung.

Dabei verschließt sich der Verband der Autohäuser und Werkstätten keineswegs umweltorientierten Lösungen. So setzt sich der ZDK dafür ein, die Entwicklung technisch funktionsfähiger Nachrüstlösungen zur Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes bei Euro 5-Dieselfahrzeugen zu fördern.


Maßnahmen zur Luftreinhaltung sollten laut ZDK alle Verursacher einbeziehen und nicht nur den Straßenverkehr. Insbesondere die kommunale Verkehrspolitik sei gefordert: Mit Grüner Welle und einem gleichmäßigen Verkehrsfluss ließen sich Stickoxidemissionen deutlich reduzieren.

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung auch von Pkw müsse das Wettbewerbsrecht laut ZDK eine Gleichberechtigung aller Marktteilnehmer beim Datenzugriff durchsetzen.

Das Kfz-Gewerbe benötige einen uneingeschränkten und direkten Zugriff auf die Daten im Kraftfahrzeug, um zukunftsorientierte Geschäftsmodelle umsetzen zu können.

Einen flächendeckenden Internetzugang mit hinreichenden Bandbreiten im Gigabit-Bereich für die Kfz-Betriebe und ein flächendeckendes 5G-Funknetz für die vernetzte Mobilität sieht der Verband als zwingend notwendig an.

Das bewährte System zur technischen Fahrzeugüberwachung in Deutschland müsse aus Sicht des ZDK auf Dauer erhalten bleiben. Dafür sei die Einbindung des Kfz-Gewerbes in den Gesamtkomplex der technischen Fahrzeugüberwachung unabdingbar.

Neben der dualen Ausbildung sollten auch die berufliche Fort- und Weiterbildung und hier insbesondere Fachkompetenz und Kontinuität beim Lehrpersonal auf höchstem Niveau gewährleistet werden. Nicht zuletzt müsse der Meisterbrief als qualitative Berufszugangsvoraussetzung im Handwerk erhalten bleiben.

Und schließlich setzt sich der ZDK dafür ein, die Gängelung der Unternehmen durch immer kleinlichere Vorschriften zu unterbinden und das Bezahlen mit Bargeld nicht einzuschränken.


Quelle: ZDK

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