Die Europäische Kommission hat entschieden, dass das Programm von Deutschland, mit dem ein Netzwerk nutzerfreundlicher Infrastrukturen für das elektrische Aufladen von Elektrofahrzeugen im ganzen Land eingeführt wird, den EU-Beihilfevorschriften entspricht.
Mehr Ladesäulen
Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager sagte:
„Elektrofahrzeuge können der Gesellschaft wirklichen Nutzen bringen, indem sie schädliche Emissionen und Lärmbelästigung verringern. Die deutsche Förderregelung wird Verbraucher und Unternehmen dazu anregen, Elektrofahrzeuge zu nutzen Ein kosteneffizienter Weg im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften „.
Mit einem Gesamtbetrag von 300 Mio. € über vier Jahre fördert diese Maßnahme den Bau neuer Standard- und Hochgeschwindigkeits-Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie die Erweiterung der bestehenden Infrastruktur. Das Programm steht allen offen, einschließlich Unternehmen, Einzelpersonen und Kommunen, und die Zuschüsse werden nach und nach im Wege eines offenen und transparenten Ausschreibungsverfahrens vergeben. Es erfordert, dass der Strom für die Ladeinfrastruktur aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Mehr Förderung
Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Maßnahme eine erhebliche Verbreitung von Elektrofahrzeugen fördern und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Interesses der Emissionsreduzierung und zur Verbesserung der Luftqualität leisten wird. Die Maßnahme wird auch die europäische Strategie für emissionsarme Mobilität unterstützen, insbesondere was das Ziel betrifft, den Einsatz emissionsarmer alternativer Energiequellen für den Verkehr zu beschleunigen und zur Entkohlung zu beitragen.
Diese Fördermaßnahme soll die Investition in einen Markt stimulieren, der noch Anreize erfordert, bevor er allein funktionieren kann. Die Kommission erwartet, dass die finanzielle Unterstützung für den Bau der Ladeinfrastruktur die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau ohne weitere Unterstützung in der Zukunft schaffen wird. Sie wird auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen auf deutschen und europäischen Straßen fördern.
Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU – Beihilfevorschriften vereinbar ist (Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Quelle: Europäische Kommission