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Kennzeichnungspflicht von Winterreifen

Veröffentlicht am 06.02.2017
 

Verschärfte Kennzeichnungspflicht von Winterreifen in Planung

Die Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und seiner Partner fordert seit Jahren – in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Fahrzeugtechnik des DVR – eine eindeutige Kennzeichnung und Definition von Winterreifen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVMI) hat nun die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Entsprechend gilt für Winterreifen bald eine verschärfte Kennzeichnungspflicht: Das Alpine-Symbol soll ab 2018 als verbindliche Kennzeichnung für Winterreifen eingeführt werden. Das auch als „Schneeflocke“ bekannte Symbol löst damit die M+S-Kennzeichnung ab.

Winterreifen werden definiert durch das M+S-Symbol, „M+S“ steht für „Matsch und Schnee“. Um dieses Symbol verwenden zu dürfen, müssen vom Hersteller aber keine Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Reifen müssen lediglich eine gute Traktion auf Schnee und Eis haben. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass in einigen Ländern nahezu jeder Reifen das „M+S“-Symbol trägt. Die Aussagekraft des M+S-Symbols über spezielle Eigenschaften für winterliche Bedingungen ist somit begrenzt, Fachhandel und Verbraucher können sich nicht auf diese Kennzeichnung verlassen.


Um Winterreifen eindeutig zu kennzeichnen ist die Einführung des Alpine-Symbols, in Form einer Schneeflocke, geplant. Die Initiative Reifenqualität begrüßt diese Neuerung: „Obwohl der Gesetzgeber das M+S-Symbol als Mindestanforderung an einen Winterreifen stellt, sagt es wenig über die Qualität des Reifens aus. Es empfiehlt sich, auf das Schneeflockensymbol zu achten, da es sich im Gegensatz zum M+S-Symbol auf ein Prüfverfahren bezieht, das winterliche Witterungsbedingungen in Praxistests berücksichtigt“, so Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ehl, Prüfingenieur der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS). Um das Alpine-Symbol verwenden zu dürfen, müssen Reifenhersteller durch einen Bremstest auf Schnee die Wintertauglichkeit der Reifen bestätigen. Dabei muss der Winterreifen in einem festgeschriebenen Prozess mindestens 25 Prozent besser abschneiden als ein Referenzreifen.

Ob die Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft tritt steht noch nicht fest, eine entsprechend geänderte StVZO ist dem Bundesrat aber zugestellt. Für die Neuregelung ist eine Übergangsfrist geplant: Winterreifen, die nur mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind und deren Herstellungsdatum vor dem 1. Januar 2018 liegt, können bis zum 30. September 2024 genutzt werden.


Quelle: Die Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)

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