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Regelmäßige Kontrollen zum Arbeitsschutz

Veröffentlicht am 25.01.2017
 

Kontrollen sind an der Tagesordnung

  • ohne Gefährdungsbeurteilung geht es nicht

  • Stilllegung ist möglich

  • Gefahren lauern überall

Der Arbeitsschutz wird in der Kfz-Werkstatt oft auf die leichte Schulter genommen. Dabei gibt es Kontrollen von Seiten der Bezirksregierung häufiger vor als Inhaber von Kfz-Werkstätten denken. Die Kontrolleure können nicht nur empfindliche Bußgelder verhängen. Im schlimmsten Fall droht dem Betrieb die Stilllegung. Denn ähnlich wie die Polizei greifen die zuständigen Beamten hart durch, wenn aus ihrer Sicht Gefahren drohen. Gibt es keine ordentliche Gefährdungsbeurteilung, ist das wie Fahren ohne Führerschein. Wer vor solchen unliebsamen Überraschungen sicher sein möchte, sollte seine Hausaufgaben in Sachen Arbeitsschutz gemacht haben. Partslife unterstützt Werkstätten in allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit.


„Manch einer meint, die Kontrollen beim Arbeitsschutz seien reine Schikane“, erklärt Alexander Granzin, Projektmanager bei Partslife. „Dabei erfüllen die Kontrolleure der Bezirksregierung genau die gleiche Funktion wie die Polizei. Sie sorgen dafür, dass das Schlimmste verhindert wird.“

Prüft die Polizei den Führerschein oder ob ein Warndreieck an Bord ist, so sind die Arbeitsschutzkontrollen dazu da, zu checken, ob die Mitarbeiter gefahrlos ihren Job machen können.

Das Vorhandensein einer Gefährdungsbeurteilung zeigt dem Kontrolleur, dass der Inhaber der Werkstatt sich mit den Gefahren in seinem Betrieb bereits intensiv auseinander gesetzt hat. Dazu kommt genau wie bei der Fahrzeugkontrolle der erste Eindruck. Riecht ein Fahrer nach Alkohol, werden weitere Überprüfungen notwendig. Sieht es in einem Betrieb bereits auf den ersten Blick danach aus, als würde überhaupt nicht auf die Sicherheit geachtet, wird ein Prüfer genauer hinsehen.

Gerade deshalb ist es wichtig, sich selbst und seine Firma stets auf dem neuesten Stand beim Thema Arbeitssicherheit zu halten. Nur dann geht auch bei einer Kontrolle alles glatt. Schließlich will ja keiner, dass wirklich ein Unfall passiert. Die Mitarbeiter von Partslife unterstützen und beraten Werkstätten dabei, sich in Sachen Arbeitsschutz richtig zu verhalten. Sie haben das nötige Know How und wissen genau, worauf es ankommt. Eventuelle Kontrollen kommen stets unangemeldet, sodass es keine Vorbereitung auf einen konkreten Termin geben kann.

Werden Bestimmungen nicht eingehalten, kann ein Bußgeld verhängt werden. Im schlimmsten Fall legt der Kontrolleur den Betrieb still. Meist aber nimmt der zuständige Mitarbeiter nur Mängel auf, die es in der Folge anhand einer Mängelliste zu beseitigen gilt. Wer einen schlechten Eindruck macht, wird meist nicht mit Samthandschuhen angefasst. Das Erscheinungsbild eines Betriebes spielt also auch für die Beurteilung der Arbeitssicherheit eine wichtige Rolle.

Partslife unterstützt Werkstätten bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz. Zum Beispiel sorgt das Unternehmen für die richtigen Schulungen zum Thema. Denn nicht nur die Werkstattausstattung muss auf dem neuesten Stand sein, auch die Mitarbeiter sollten stets genau wissen, was sie tun.


Quelle: Partslife

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