Wiederholungstäter bei irreführender Kommunikation mit dem Autofahrer
Auch in diesem Jahr musste der GVA einmal mehr gegen Fahrzeughersteller und Autohäuser vorgehen, die in ihrer Kommunikation Autofahrer mit rechtswidrigen Aussagen über einen drohenden Verlust der Garantieansprüche und Gewährleistungsanspruche warben. Dabei führten laut GVA, diese Fahrzeughersteller und Autohäuser die Autofahrer in die Irre und indem sie kommunizierten, dass bei der Verwendung von Teilen aus dem freien Marktes die Garantie- oder Gewährleistungsansrüche nicht mehr greifen.
Dies führt weiterhin zu großen Verunsicherungen bei den Verbrauchen wenn es um die Thematik Garantie und Gewährleistung geht.
GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Leider haben wir diesbezüglich eine regelrechte Renaissance erleben müssen. Nachdem sich die Lage in den vergangenen Jahren etwas beruhigt hatte und wir davon ausgingen, dass die Hersteller und die gebundenen Servicebetriebe endlich gelernt haben, dass man die Ängste der Autofahrer nicht rechtswidrig schüren darf, mussten wir zuletzt wieder verstärkt aktiv werden. Teilweise stießen wir dabei auf Wiederholungstäter, deren Agieren geradezu als dreist bezeichnet werden muss.“
Quelle: GVA