fbpx

TÜV SÜD: Beleuchtung kostenlos prüfen

Veröffentlicht am 06.10.2016
 

TÜV SÜD: Beleuchtung kostenlos prüfen lassen – Lichttestwochen

Die Autolichttechnik hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht. Neben Xenonlicht ist in Scheinwerfern immer mehr LED-Technik verbaut – Laserstrahlen in der Luxusklasse sorgen für Furore. Trotz neuer wartungsarmer Technologien: Mängel an der Beleuchtung führen weiter die Quoten an. Dieser Beanstandung können Autofahrer im Oktober bei den Lichttestwochen entgegensteuern – mit dem kostenlosen Lichtcheck bei TÜV SÜD.


Einstellungssache: „Nur mit einem guten optischen Gerät lässt sich der Scheinwerfer exakt einstellen. Schon eine neue Lampe kann die Strahlenführung verändern“ sagt Philipp Schreiber von TÜV SÜD. Ist das Licht nach dem Check in Ordnung, gibt es die Lichttestplakette. Neben den Scheinwerfern sind auch alle anderen Fahrzeugleuchten im Prüfprogramm.

Regulieren: Eine kurze Reichweite der Scheinwerfer hat oftmals einen ganz banalen Grund: Die Leuchtweitenregulierung steht auf „Beladen“ und das Auto ist leer. Dann steht das Abblendlicht viel zu tief. So etwas passiert häufig nach der Urlaubszeit, wenn kein Reisegepäck mehr an Bord ist. Also den Regler wieder auf die Normalposition stellen! Autos mit dem modernen Xenonlicht oder LED-Licht haben keine manuelle Verstellung mehr. Sie erledigen die Leuchtweitenregulierung automatisch.

Einschalten: TÜV SÜD empfiehlt das Fahren mit Licht während der kalten Jahreszeit auch am Tag, weil es die Erkennbarkeit erhöht und damit die Unfallzahlen senkt. Autos ohne Tagfahrlicht können einfach mit Abblendlicht fahren. Der oft dagegen ins Feld geführte Mehrverbrauch beim Sprit fällt mit rund 0,15 Liter pro 100 Kilometer maßvoll aus.

Durchblicken: Viele Autofahrer sind beim Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten unsicher. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind eindeutig: Nur bei Sichtweiten unter 50 Metern darf die zusätzliche Leuchte am Heck – also die Nebelschlussleuchte – brennen. Und zwar nur bei Nebel. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind keine Gründe für das Nebelschlusslicht. Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist nicht so streng reglementiert. Sie dürfen schon leuchten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall „die Sicht erheblich behindern“. Fahren mit Nebellampen bei klarer Nacht oder am sonnigen Tag ist nicht zulässig. Die Regeln für die Nebelbeleuchtung sind übrigens von Land zu Land verschieden.

Die Lichttestwochen vom 1. bis 31. Oktober veranstaltet die TÜV SÜD Auto Service GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Zum kostenlosen Check der Beleuchtungsanlage können die Autofahrer bei jedem TÜV SÜD Service-Center vorfahren. Wo genau sich die nächste Station befindet, lässt sich unter www.tuev-sued.de ermitteln.

Quelle: TÜV SÜD


 

Rate this post
Teile diesen Beitrag

Teile diesen Beitrag

scroll to top