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Datenschutz ist Kundenschutz

Veröffentlicht am 29.09.2016
 

Datenschutz hat höchste Priorität für die Automobilindustrie

Große Chancen für noch mehr Sicherheit und Effizienz bietet das vernetzte und automatisierte Fahren. IT- und Fahrzeugtechnik wachsen zusammen. Dabei werden die Daten- und Informationsströme immer umfangreicher. In dieser Digitalisierung kommt dem Datenschutz eine herausragende Rolle zu. „Datenschutz ist Kundenschutz. Für die Automobilindustrie ist die vertrauensvolle Beziehung zum Kunden ein hohes Gut. Deshalb hat Datenschutz für unsere Industrie höchste Priorität“, betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), anlässlich der 100. Sitzung des „Arbeitskreises Datenschutz“ im VDA.


Schon seit rund 40 Jahren hat die deutsche Automobilindustrie den Datenschutz bei technischen Entwicklungen fest im Blick. Seit Ende der 1970er Jahre werden alle technischen Entwicklungen datenschutzrechtlich von der Automobilindustrie im eigens eingerichteten AK Datenschutz des VDA begleitet und gestaltet. Dieses Gremium tagte jetzt zum 100. Mal. Wissmann: „Das zeigt: Datenschutz ist im VDA seit vielen Jahren Kernaufgabe. Das ist nichts Statisches, sondern ein dynamischer Prozess mit immer neuen Herausforderungen. Standen früher der Schutz der Daten von Arbeitnehmern und Kunden im Vordergrund, so tritt im digitalen Zeitalter hinzu, auch Daten von Produkten und Dienstleistungen zu sichern.“

Bei der Entwicklung vernetzter Fahrzeuge und neuer Fahrzeugfunktionen hat sich die Automobilindustrie den datenschutzrechtlichen Herausforderungen frühzeitig gestellt. Die im VDA erarbeiteten Datenschutzprinzipien zum vernetzten Fahren setzen – ergänzend zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland – einen eigenen geeigneten Rahmen. In den Datenschutzprinzipien sind als Maßstab für den Schutz von Daten drei zentrale Grundsätze festgehalten: „Transparenz“, „Selbstbestimmung“ und „Datensicherheit“. Diese werden von der Automobilindustrie nach dem Grundsatz von „Privacy by Design“ bereits frühzeitig in die Gesamtkonzeption neuer Technologien einbezogen. Zudem werden darin anhand einer Datenlandkarte die Datenkategorien beim vernetzten Fahrzeug erläutert.


Wissmann betonte: „Bei Zukunftsthemen wie dem automatisierten und vernetzten Fahren lassen sich datenschutzrechtliche Fragestellungen nur im offenen Dialog mit den Stakeholdern beantworten. Der VDA steht deshalb schon seit dem Jahr 2009 im engen Austausch mit den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.“ Die im Januar 2016 veröffentlichte Gemeinsame Erklärung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des VDA zu „Datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung vernetzter und nicht vernetzter Fahrzeuge“ habe Rechtsklarheit für alle Beteiligten gebracht. „Der konstruktive Dialog zwischen VDA und Aufsichtsbehörden wird fortgeführt, um Fragen des Datenschutzes für künftige Entwicklungen zu klären. Die hohen Ansprüche der Kunden unserer Mitgliedsunternehmen an die Qualität der Produkte und Dienstleistungen sind für die deutsche Automobilindustrie Maßstab für den Umgang mit Daten“, sagte Wissmann.

Quelle: VDA

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