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Urteil gegen Datenmonopole

Veröffentlicht am 26.01.2016

Gesamtverband-Autoteile-Handel

 

Automobilwirtschaft: Urteil mit Signalwirkung gegen Datenmonopole von Fahrzeugherstellern im Kfz-Ersatzteilmarkt

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. hat in einem Musterverfahren vor dem Landgericht Frankfurt einen wichtigen Erfolg gegen den Fahrzeughersteller Kia erzielt. Das Gericht gab einer Klage des GVA statt und entschied am 21. Januar erstinstanzlich, dass Fahrzeughersteller verpflichtet sind, unabhängigen Marktteilnehmern die Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation in elektronischer Form zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen und Signalwirkung für den gesamten europäischen Kfz-Ersatzteilmarkt.


Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher oder Monopol der Fahrzeughersteller im KfzErsatzteilmarkt?

Zugang zu Informationen zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation ein entscheidender Faktor! In Zeiten zunehmender Modell- und Variantenvielfalt sowie angesichts der wachsenden technischen Komplexität moderner Fahrzeuge ist die Fähigkeit zur Identifikation der für Wartung und Reparatur eines Autos benötigten Ersatzteile von ganz wesentlicher Bedeutung. Nur wer Zugang zu den dafür erforderlichen Daten hat, kann im Wettbewerb bestehen. Die Fahrzeughersteller sind dabei im Vorteil. Sie ordnen aufgrund gesetzlicher Pflichten jedem Fahrzeug beim Bau eine Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) zu und hinterlegen in ihren Systemen Informationen über die in genau diesem Fahrzeug verbauten Teile. Im Ersatzteilgeschäft sind die Fahrzeughersteller so in der Lage, benötigte Ersatzteile einem Fahrzeug eindeutig zuzuordnen. Die unabhängigen Marktbeteiligten haben bislang zumeist keinen Zugriff auf das Sonderwissen des Fahrzeugherstellers, welches Fahrzeug mit welcher spezifischen Konfiguration sich hinter der fortlaufenden Nummer in der VIN verbirgt. Das hindert etwa den freien Teilehandel daran, den Werkstätten markenübergreifende Kataloge auf Basis einer eindeutigen, VIN-basierten Ersatzteilidentifikation anzubieten. Die europäische Kommission hat den daraus für die Anbieter des freien Ersatzteilmarktes entstehenden Wettbewerbsnachteil erkannt und die Fahrzeughersteller in Zusammenhang mit den Euro 5/6-Verordnungen für PKW bzw. den Euro VI-Verordnung für NKW verpflichtet, Teileherstellern, Teilehändlern sowie anderen unabhängigen Marktteilnehmern entsprechende Daten zur Teileidentifikation zur Verfügung zu stellen.

Zwischen einer Reihe von Fahrzeugherstellern und Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteilmarktes sowie dem GVA als deren Branchenverband war streitig, ob die Überlassung der Daten in elektronischer Form zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung geschehen müsse – eine wesentliche Voraussetzung für eine eindeutige, VIN-basierte Ersatzteilidentifikation. GVA-Präsident Hartmut Röhl skizziert die Konsequenzen einer fortgesetzten Verweigerungshaltung der Fahrzeughersteller: „Wenn die Unternehmen des freien Marktes keinen geeigneten Zugriff auf die Informationen zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation erhalten, bleiben sie nicht auf Dauer wettbewerbsfähig. In der Folge droht im Ersatzteilmarkt ein Monopol der Fahrzeughersteller und somit deutlich steigende Kosten für die Autofahrer bei Reparatur und Wartung ihres Fahrzeugs.“

Landgericht Frankfurt bestätigt Anspruch der Unternehmen des freien Marktes

Aufgrund der großen Bedeutung des Themas hat der GVA die Frage in einem Musterverfahren gegen den Fahrzeughersteller Kia vor dem Landgericht Frankfurt gerichtlich klären lassen und in erster Instanz einen Erfolg errungen. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt ist ein Fahrzeughersteller verpflichtet, die Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation in elektronischer Form als Datensätze zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Landgerichts besteht diese Pflicht lediglich nicht auf Seiten des ebenfalls verklagten Importeurs, der Kia Motors Deutschland GmbH. Dem GVA ging es jedoch im Wesentlichen darum, die Verpflichtung der Fahrzeughersteller als Inhaber der Euro 5/6 Systemgenehmigungen klären zu lassen; deshalb sieht er seine Rechtsansicht durch die jetzt vorliegende Entscheidung in vollem Umfang bestätigt – mit weitreichenden Konsequenzen für den KfzErsatzteilmarkt.

GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen weiteren Staaten Europas kämpfen die kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien KfzTeilemarktes seit Jahren darum, dass die Fahrzeughersteller ihren gesetzlichen Pflichten beim Zugang zu technischen Informationen vollumfänglich nachkommen. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist ein wichtiger Erfolg für die Branche. Sie wird dazu beitragen, den Wettbewerb zu sichern und so den Verbrauchern auch künftig bezahlbare Mobilität ermöglichen. Das Musterverfahren hat Signalwirkung auch für andere Länder und gegenüber anderen Fahrzeugherstellern. Das Gericht hat damit Versuche, ungerechtfertigte Datenmonopole aufzubauen, gestoppt.“

Über den GVA

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) ist der Branchenverband und die politische Interessenvertretung des freien Kfz-Teile-Großhandels in Deutschland. Darüber hinaus spricht er auch für die rund 2000 Einzelhändler von KfzErsatzteilen. Im GVA sind derzeit 133 Handelsunternehmen mit über 1.000 Betriebsstellen und 121 Kfz-Teilehersteller organisiert. Der Gesamtmarkt für Pkw- und Nutzfahrzeugteile hat in Deutschland ein Volumen von rund 26 Mrd. Euro. Auf der Reparaturebene verfügt der freie Kfz-Service-Markt über einen Anteil von etwa 35 bis 40 Prozent. Die im GVA
organisierten Handelsunternehmen repräsentieren rund 80 Prozent des Umsatzes des freien Kfz-Teile-Großhandels – einer rein mittelständisch strukturierten Branche. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Sicherung und der Ausbau des freien Kfz-Service-Marktes als echte Reparaturalternative für den Verbraucher sowie die Wahrung der Chancengleichheit gegenüber der Automobilindustrie im Ersatzteile-Handel. www.gva.de


Quelle: GVA

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