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TÜV SÜD: Klare Regeln bei trüber Sicht

Veröffentlicht am 16.10.2015
 

 Fahren bei Nebel –  TÜV SÜD: Klare Regeln bei trüber Sicht

München. Gängige Herbstschlagzeile: „Massenkarambolage bei dichtem Nebel“. Die Ursachen sind meist dieselben: Zu wenig Abstand, zu hohe Geschwindigkeit, Selbstüberschätzung, falsche Beleuchtung. Das alles führt nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Landstraßen und in geschlossenen Ortschaften zu Nebel-Crashs. Tipps fürs sichere Navigieren durch Nebel von den TÜV SÜD-Experten.


Im Herbst sollten Autofahrer immer mit Nebel rechnen und die Fahrweise entsprechend anpassen. Gerade in der Nähe von Flüssen und in Talsenken tritt Nebel oft unvermittelt auf. So klar – so gut. Dennoch reagieren Autofahrer Jahr für Jahr überrascht und höchst unterschiedlich. Während die einen verunsichert scharf bremsen, rasen andere unbekümmert aufs undurchsichtige Terrain. Uneinigkeit besteht zudem hinsichtlich der Beleuchtung. Besonders beliebt: die Nebelschlussleuchte. Dabei sind die Regeln fürs Fahren bei Nebel ganz klar: „Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern gewinnen, die Geschwindigkeit maßvoll drosseln, Nebelscheinwerfer und – nur unter 50 Metern Sicht – die Nebelschlussleuchte einschalten“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. „Keinesfalls unbegründet schlagartig bremsen, das gefährdet immer den rückwärtigen Verkehr.“

Zum Licht: Bei Nebel, Schneefall oder Regen muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden – ansonsten drohen bis zu 90 Euro Bußgeld und ein Punkt. Hinweis von Lang: „Tagfahrlicht reicht in diesen Fällen nicht aus, besonders weil die Heckleuchten nicht eingeschaltet sind.“ Die meisten Fahrzeuge sind zudem mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet. Sie leuchten die Bereiche direkt vor dem Fahrzeug und die Fahrbahnränder aus. Damit dienen sie in erster Linie der besseren Orientierung. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen diese Schlechtwetterlampen also eingeschaltet werden. Bei normalen Sichtverhältnissen ist das Fahren mit den Nebelscheinwerfern nicht erlaubt, dann droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro.

Strikter sind die Regelungen für die Nebelschlussleuchten: Sie dürfen nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und anders als die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel eingeschaltet werden, weil sie bis zu 30 mal heller leuchten als die Rücklichter und bei besseren Sichtverhältnissen die Nachfahrenden blenden. Zudem ist das Tempo auf 50 Stundenkilometer begrenzt. „Zur Orientierung dienen die Leitpfosten, die hierzulande in der Regel einen Abstand von 50 Metern haben“, erläutert TÜV SÜD-Fachmann Lang und fügt hinzu: „Unbedingt die Nebelschlussleuchten wieder ausschalten, wenn die Sicht über 50 Metern liegt.“ Wer nach dem Nebel noch mit Nebelschlussleuchte fährt, dem droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro.

Fernlicht ist übrigens bei Nebel in den meisten Fällen kontraproduktiv, weil die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und die Suppe damit noch undurchsichtiger wird. Sinnvoll dagegen ist der Einsatz des Scheibenwischers, um für klare Sicht durch die Windschutzscheibe zu sorgen, auf der sich der Nebel niederschlägt.


Quelle: www.tuev-sued.de

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